„Autobingo“ gespielt

Kriminelle Jugendbande in Feldkirch verurteilt

Vorarlberg
18.11.2023 08:00

Fünf Langfinger wurden am Freitag am Landesgericht in Feldkirch zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Sie hatten beim „Autobingo“ Bargeld und Kreditkarten aus Fahrzeugen geklaut.

Sie nannten es „Autobingo" und fanden sich offensichtlich recht cool dabei, aus unversperrten Autos Geld, Kreditkarten und andere Wertgegenstände zu stehlen. Deswegen mussten sich die vier angeklagten Gören im Alter zwischen 16 und 18 Jahren sowie ein 20-jähriger Mittäter am Freitag am Landesgericht Feldkirch verantworten.

Es geht um zwei Diebstahlserien in der Montfortstadt, die das vorwiegend arbeitsscheue Quintett Ende 2022 und heuer von Mai bis Juli begangen hat. Wobei die Beschuldigten in unterschiedlichen Konstellationen beteiligt waren. Per Handy vereinbarte man sich zum „Autobingo“ und suchte schließlich nachts verschiedene Wohnsiedlungen in Feldkirch auf, um bei unverschlossenen Fahrzeugen Beute zu machen. Bargeld und Kreditkarten waren dabei das lukrativste Diebesgut, um sich Alkohol und Zigaretten zu finanzieren.

In der Verhandlung erwecken die fünf Beschuldigten eher den Eindruck, als ginge ihnen die Sache am Allerwertesten vorbei. Deshalb rücken ihre Anwälte umso mehr die voll umfängliche Geständigkeit ihrer Mandanten ins Licht. Ergänzend dazu führen deren Rechtsvertreter die Taten auf Unbesonnenheit und jugendlichen Leichtsinn zurück: „Sie waren sich der Konsequenzen nicht bewusst", so etwa Anwältin Anna-Katharina Wirth in Bezug auf ihre beiden Pappenheimer.

Erstangeklagte wandert erneut ins Gefängnis
Richterin Sabrina Tagwercher nimmt die kriminelle Truppe ins Gebet: „Sie sind alle noch sehr jung. Es kann doch nicht sein, dass Sie den Lebensweg der Erstangeklagten einschlagen und im Gefängnis landen wollen!“ Denn Besagte hat aus ihren vier Vorstrafen und einer mehrmonatigen Haft offensichtlich nichts gelernt. Für die Seriendiebstähle wandert die 18-Jährige erneut für fünf Monate in den Bau. Die anderen vier Angeklagten kommen aufgrund ihrer bisherigen Unbescholtenheit mit Geldstrafen von 480 bis 1620 Euro davon. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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