Dieses Urteil war ein echter Aufreger, wie dreieinhalbtausend Kommentare unter dem „Krone“-Bericht vom 20. Juni über den Prozess im Wiener Landl belegen. Ein 40-jähriger Autofahrer, der bei einer Aktion von Klimaklebern am 11. Jänner einen Aktivisten von der Straße beförderte, wurde wegen Nötigung und Störung einer Versammlung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Am Dienstag hob das Oberlandesgericht in der Berufungsverhandlung die Verurteilung auf.
Der Clip des Ausrasters, für den sich Herr B. verantworten musste, wurde auf Twitter 700.000-mal angesehen. Der Transportunternehmer, der auf dem Weg zu einem aussichtsreichen Termin war, sprang aus dem Auto und ging auf einen der Demonstranten los: „Ich hab ihm gesagt, er soll sich schleichen. Aber er kam immer wieder auf die Straße zurück. Ich hätte es lassen sollen“, sagte er bei der ersten Verhandlung, die zu seiner Verurteilung führte.
Diversionsmöglichkeit rechtlich falsch eingeordnet
Die FPÖ Wien ließ nicht lange auf sich warten und stellte dem verurteilten Transportunternehmer juristischen Beistand zur Seite. Mit Erfolg! Am Dienstag stieg der Berufungsprozess im Oberlandesgericht Wien. Nach 15 Minuten verkündet die Vorsitzende des Schöffensenats die Entscheidung: Das Urteil gegen den Wut-Lenker ist aufgehoben. Die Angelegenheit muss neu verhandelt werden. „Die Möglichkeit der Diversion ist vom Erstgericht rechtlich falsch eingeordnet worden“, nennt Rechtsanwalt Peter Skolek als Hauptgrund für die OLG-Entscheidung.
Noch kein Termin für zweiten Durchgang
Der kräftige Wut-Lenker, der am Wiener Gürtel im Morgenstau die Nerven verlor, ist erleichtert. Selbst Gewalt-Opfer Jacob Ranftl (29) von der Letzten Generation, den der Familienvater damals an der Pulli-Kapuze packte und wegzerrte, sagte nach der Erstentscheidung, er habe nichts gegen eine geringere Strafe für seinen Peiniger.
Ob es dazu kommt, wird die Neuverhandlung zeigen, für die es noch keinen Termin gibt. Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp ist überzeugt davon: „Drei Monate bedingte Haft für diese Aktion waren skandalös. Ich bin froh, dass wir dem Mann helfen konnten und das Urteil vom Tisch ist.“
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