Streit um Familiengrab

OGH: Es gibt auch Rechte nach dem Tod

Gericht
31.10.2023 06:00

Weil ohne Zustimmung aller Angehörigen ein Kärntner Familiengrab 60 cm versetzt wurde, war der Oberste Gerichtshof am Zug. Er entscheidet nun in oberster Instanz, die Rechte der Verstorbenen seien verletzt worden.

Das Doppelgrab der Familie J. beschäftigte zuletzt die Kärntner Gerichte: 2019 verstarb die Mutter der Klägerin, wurde im Familiengrab beigesetzt. Geziert von einer Holzeinfriedung und einem Holzkreuz. Welche im Sommer 2021 von einem Steinmetz ersetzt werden sollte.

Letzte Ruhestätte versetzt
Da gleichzeitig der Zufahrtsweg zur Kirche am Friedhof verbreitert und begradigt werden sollte, stimmten die Schwägerin, dessen Mann auch im Familiengrab seine letzte Ruhestätte fand, und deren Sohn zu, die Einfassung 60 cm nach rechts zu verlegen. Die Beisetzungsstelle der Mutter der Klägerin, die nicht Bescheid wusste, lag nun aber teilweise außerhalb der Steinumrandung.

Ein Holzkreuz, gepflanzte Blumen und Kerzen sollten die Stelle trotzdem kennzeichnen, argumentierten die Beklagten. Doch das reichte der Tochter nicht, sie zog gegen ihre Schwägerin, den Neffen und die Friedhof-Chefin vors Bezirksgericht Villach.

Persönlichkeitsrechte über den Tod hinaus
Bis zum Obersten Gerichtshof ging das Klagebegehren der Kärntnerin. Der entschied jetzt: Die über den Tod wirkenden Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen, sowie das Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen, wurden durch die Versetzung verletzt.

Wer nach der Friedhofsordnung für die Grabstelle nutzungsberechtigt ist, sei in dem Fall nicht relevant. Das Familiengrab inklusive des Grabsteins muss nun wieder 60 cm zurück verrückt werden.

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