„Freiheit entzogen“
Italien muss Migranten aus Tunesien entschädigen
Italien muss laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) drei tunesische Migranten wegen ihrer ungerechtfertigten Inhaftierung auf der Mittelmeerinsel Lampedusa mit jeweils 9000 Euro entschädigen. Die Maßnahmen der italienischen Behörden hätten gegen Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, urteilte der EGMR am Donnerstag.
Der Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass den drei Klägern „willkürlich die Freiheit entzogen“ worden sei. Es habe „keine Anordnung“ gegeben, welche die Inhaftierung der Männer gerechtfertigt habe. Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention besagt, dass jeder Inhaftierte das Recht hat, über die Gründe für seine Inhaftierung informiert zu werden und dagegen Einspruch einzulegen.
Die drei MIgranten kamen 2017 und 2019 illegal enach Italien
Die drei Kläger hatten zwischen 2017 und 2019 illegal die italienische Küste erreicht. Anschließend wurden sie in einem Aufnahmezentrum auf der 145 Kilometer von Tunesien entfernten Insel Lampedusa untergebracht. Dem EGMR zufolge waren die Männer während ihres mehrwöchigen Aufenthalts in dem Aufnahmezentrum „unmenschlicher und erniedrigender Behandlung“ ausgesetzt.
Mitte September waren binnen weniger Tage 8.500 Migranten auf dem Seeweg nach Lampedusa gelangt. Ihre Ankunft fachte die Debatte um die Migrationspolitik innerhalb der EU erneut an.
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