Ein Autofahrer ist in Rankweil (Vorarlberg) Zeuge eines eskalierten Beziehungsstreits geworden und hat letztlich eine Frau aus einer Notlage gerettet. Das gerichtliche Nachspiel folgte am Mittwoch am LG Feldkirch. Angeklagt ist der nunmehrige Ex-Freund der Frau. Diese hatte den 30-jährigen Russen kurz nach der Rettungsaktion des couragierten Autofahrers angezeigt.
Es geht um einen Vorfall im Juni in Rankweil. Der Oberländer ist gerade mit seiner Partnerin unterwegs, als beide am Straßenrand ein sich heftig streitendes Pärchen wahrnehmen. Schnell ist klar, dass sich die körperlich unterlegene Frau in großer Not befindet. Ohne lange zu überlegen, mischen sie sich in den Streit ein und bieten der Frau an, diese im Auto mitzunehmen.
Das 25-jährige Opfer zögert keine Sekunde und bringt sich im Wagen in Sicherheit. Der Wutentbrannte ist ihr allerdings dicht auf den Fersen. Mehrmals schlägt er mit voller Wucht auf das Fahrzeug ein und versucht, die Autotür aufzureißen. Nachdem ihm dies nicht gelingt, nimmt er mit seinem Pkw die Verfolgung auf.
Die Zeugen sind heute gehörig zurückgerudert. Trotzdem bin ich überzeugt, dass sich die Sache so zugetragen hat, wie damals bei der Polizei angegeben.
Richterin Lisa Pfeifer
Bild: Chantall Dorn
Mehrmals fährt er bis auf die Stoßstange auf und versucht am Ende sogar, das Fluchtauto mit den drei Insassen von der Straße abzudrängen. Glücklicherweise vergebens. Und so gelingt es den beiden „Rettern auf vier Rädern“ die 25-Jährige heil nachhause zu bringen.
Gericht glaubt den Aussagen der Zeugen
Im Prozess am Mittwoch bestreitet der Angeklagte seine bösen Absichten. „Ich bin ihnen nur nachgefahren, weil ich mich bei den beiden Zeugen für mein Verhalten entschuldigen wollte.“ Für Staatsanwalt Markus Fußenegger ist das eine reine Schutzbehauptung.
Das Gericht glaubt am Ende den Ausführungen der Zeugen. Richterin Lisa Pfeifer spricht den bislang Unbescholtenen wegen Nötigung und Sachbeschädigung schuldig und verhängt eine teilbedingte Geldstrafe von 720 Euro. Die Hälfte davon muss er zahlen, der Rest ist zur Bewährung ausgesetzt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.