1. Tag, erste Strafe

Für eine Angeklagte ist Kurz-Prozess schon vorbei

Politik
18.10.2023 17:36

Im Prozess gegen den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und zwei weitere Beschuldigte wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss ist es bereits am ersten Tag zu einer ersten Entscheidung gekommen. Im Fall der ehemaligen Casinos-Chefin und einstigen ÖVP-Vizeobfrau Bettina Glatz-Kremsner kam es am Mittwoch zu einer Diversion. 

Neben Kurz steht damit nur noch sein Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen desselben Delikts vor Gericht. Für die ehemalige Casinos-Chefin und einstige ÖVP-Vizeobfrau Bettina Glatz-Kremsner ist der Prozess schon wieder vorbei.

Die wichtigsten Ereignisse des ersten Prozesstages zum Nachlesen:

  • Erstangeklagte Glatz-Kremsner muss laut Beschluss binnen 14 Tagen 104.060 Euro Geldbuße inklusive 100 Euro Pauschalkosten überweisen.
  • Kurz hatte sich vor dem Prozess-Auftakt zuversichtlich gezeigt. Er sei überzeugt davon, dass sich die Vorwürfe als falsch heraus stellen werden und beteuerte seine Unschuld.
  • Ein Befangenheitsantrag von Kurz-Anwalt Otto Dietrich gegen den Richter wurde gleich zu Beginn abgelehnt. Dietrich plädierte zudem auf Freispruch für seinen Mandanten.
  • Für einen mittleren Eklat sorgte der Verteidiger von Bernhard Bonelli - er beschuldigte die WKStA, den Strafantrag manipuliert zu haben. Oberstaatsanwalt Adamovic gab einen Screenshot-Fehler zu.

Erster Prozesstag: Der krone.at-Ticker zum Nachlesen!

Glatz-Kremsner: „Ja, ich habe Fehler gemacht“
Glatz-Kremsner  war Erstangeklagte im Kurz-Prozess. Ihr war vorgeworfen worden, als Auskunftsperson im U-Ausschuss falsch ausgesagt zu haben, den FPÖ-Vertrauten Peter Sidlo nicht in dessen Ambitionen unterstützt zu haben, CASAG-Finanzvorstand zu werden. Sie selbst räumte in ihrer Befragung durch den Richter ein: „Ja, ich habe Fehler gemacht.“ Fragen der WKStA beantwortete Glatz-Kremsner hingegen nicht.

Die WKStA sprach sich auch aus generalpräventiven Gründen grundsätzlich gegen eine diversionelle Erledigung aus, was aber keine Auswirkung auf die richterliche Entscheidung hatte. Die ehemalige Casinos-Chefin muss konkret binnen zwei Wochen einen Geldbetrag von 104.060 Euro zahlen.

Kurz-Aussage erst am Freitag
Mit der Aussage des Alt-Kanzlers ist erst am Freitag zu rechnen, zumal er nach Bettina Glatz-Kremsner als Zweitangeklagter geführt ist, der Richter in der Regel der Reihe nach vorgeht. Das Medieninteresse ist jedenfalls groß, bereits Wochen vorher waren alle Plätze im Gerichtssaal reserviert. 

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