Schlupfloch: Die Bannmeilen-Regelung gilt nicht bei Protesten, die im Bregenzer Landhaus stattfinden. Nur für solche, die außerhalb des Gebäudes über die Bühne gehen.
Die Präsenz von Klimaaktivisten im Dezember des vergangenen Jahres im Landtag sorgte nicht nur für Aufregung, sondern auch für Strafen. So wurden alle sechs Demonstranten von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz mit Verwaltungsstrafen in der Höhe von 220 Euro eingedeckt. Nun aber wurden fünf dieser Strafen aufgehoben.
Unzulässiges Vorgehen der BH
Die Begründung ist fast schon kurios: Gestraft wurde, weil die Aktivisten die 300-Meter-Bannmeile nicht beachteten, die „unter freiem Himmel“ rund um das Landhaus gilt. Allerdings waren die Demonstranten bei ihrem Protest schon im Landhaus und somit auch nicht mehr unter freiem Himmel - und dort gilt die Bannmeilen-Regelung nicht. Zudem hat die Bezirkshauptmannschaft alle Demonstranten als „Veranstalter“ der Demo gestraft - auch das ist unzulässiges Vorgehen, nicht alle Teilnehmer können Veranstalter sein.
Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis auch die sechste Strafe aufgehoben wird, die Aktivisten hatten Beschwerde eingelegt.
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