Ungewohnte Bilder
Aktivisten blockieren Straße: Radfahrer flippt aus
Es ist ein eher ungewöhnliches Szenario, das sich am Donnerstag bei einer Klimademonstration in Berlin abgespielt hat. Sind es für gewöhnlich Autofahrer, die aufgrund einer Straßenblockade die Nerven verlieren, rastet diesmal ein Fahrradfahrer völlig aus.
Die Letzte Generation hat am Donnerstag wieder einmal den Verkehr in der deutschen Hauptstadt deutlich eingebremst - statt sich anzukleben, blockierten sie aber diesmal wieder mit sogenannten Laufblockaden den Verkehr.
Gerade als die Demonstranten wieder auf die Kipppunkte der Erderhitzung aufmerksam machen und mittels Transparenten ihre Forderungen kundtun, eskaliert einmal mehr die Situation. Bilder, die soweit bekannt sind.
Vorbeikommender Radler greift ein
In diesem Fall sind es aber ausnahmsweise nicht erboste Autolenker, die zur Selbstjustiz greifen, sondern ein vorbeikommender Radfahrer. Kurzerhand packt er einen Demonstranten und stößt ihn grob zu Boden, doch damit nicht genug: Sofort packt er eine weitere Demonstrantin am Rucksack und drängt sie unsanft von der Straße.
Sonderlich erfolgreich war die Aktion jedoch nicht. Wie Videoaufnahmen zeigen, haben sich die Aktivisten schnell wieder zusammengefunden und setzen ihren Protest unbeirrt weiter fort.
Selbstjustiz - keine gute Idee
In solch einer Situation selbst einzugreifen und dabei gar handgreiflich zu werden ist jedenfalls keine gute Idee. Grundsätzlich ist es nämlich verboten, andere gegen deren Willen herumzuzerren, zu schlagen oder gar zu treten.
Derlei Handlungen können den Tatbestand der Nötigung, der Körperverletzung, bei Tritten mit schweren Schuhen unter Umständen sogar den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllen - und sind damit strafbar.
Notwehr als Rechtfertigung? Wohl kaum
Nur in einer absoluten Notwehrsituation könnte man einen solchen Angriff rechtfertigen. Dies muss aber im Einzelfall entschieden werden und gilt bei einer Straßenblockade eher als unwahrscheinlich. Insbesondere für den konkreten Fall wäre eine solche Argumentation wohl nicht haltbar - für den Radfahrer lag offensichtlich keine Nötigung vor, der Fahrradweg war augenscheinlich nicht blockiert. Sollte er deshalb vor Gericht landen, könnte er nun selbst eine Strafe ausfassen.
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