4 "Kuckuckskinder"

44.000 Euro wegen Doch-nicht-Sohn für Oberösterreicher

Oberösterreich
16.02.2012 14:29
Vier Kinder, die seine Lebensgefährtin zur Welt brachte, hat ein 48-jähriger Oberösterreicher aufgezogen - er ist allerdings nicht der Vater des Nachwuchses. Gegen den leiblichen Vater des ältesten, mittlerweile volljährigen Buben hat er geklagt und nun teilweise recht bekommen: Der Pensionist aus demselben Ort muss 44.000 Euro Ersatz für Unterhalt plus Zinsen zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

DNA-Tests hatten ergeben, dass drei der Kinder von dem Pensionisten aus dem Bezirk Steyr stammen, das vierte von einem weiteren Mann. Geklagt wurde - vorerst - im Fall des ältesten Doch-nicht-Sohnes. Der vermeintliche Vater habe als Alleinverdiener für seine Familie, die Lebensgefährtin und vier Kinder, gesorgt - inklusive Urlauben, Spielsachen und Markenkleidung.

Der Kläger habe sein Arbeitseinkommen und sämtliche Nebeneinkünfte in den Unterhalt seiner Familie investiert. Er habe oft wochenlang keinen freien Tag gehabt, weil er unter der Woche sowie am Wochenende gearbeitet hätte, um seiner Familie einen gehobenen Lebensstandard zu bieten. 

320 Euro im Monat für "Sohn" ausgegeben
Im Durchschnitt habe der Kläger über 18 Jahre hinweg 320 Euro im Monat für den "Sohn" ausgegeben, was insgesamt zumindest 69.120 Euro ergebe, heißt es im Urteil. Dabei seien Beträge wie etwa 2.400 Euro für ein Moped, das der Mann "seinem" Buben kaufte, noch nicht berücksichtigt.

Der Ersatzanspruch bemesse sich an der Leistung des Scheinvaters, aber auch an der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung, die dem wahren Vater obliege, und dessen Leistungsfähigkeit, so das Gericht. Es kam bei einer Durchrechnung für den relevanten Zeitraum auf den Betrag von 44.000 Euro, zu dessen Zahlung der Beklagte verurteilt wurde. Ob der Beklagte das Urteil annehmen wird, ist noch unklar.

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