Wohnwagen und Mobilheime sollen nur auf dafür vorgesehenen Plätzen stehen dürfen. Wo das ist, entscheiden die Gemeinden.
Die Roma sind wieder da!“ Nahezu jeden Sommer kam es in den vergangenen Jahren in Tulln zu Reibereien mit dem fahrenden Volk, das sich in großer Zahl mit Wohnwagen für mehrere Tage an der Südumfahrung der Stadt niederließ. Daher verwundert es nicht, dass der Tullner FPÖ-Abgeordnete Andreas Bors die geplanten Einschränkungen des „wilden Campierens“ in NÖ begrüßt.
Gemeinden sollen entscheiden können
Die diesbezügliche Verschärfung des Polizeistrafgesetzes sei nötig geworden, weil immer öfter außerhalb genehmigter Campingplätze gelagert werde, erklärt der FPÖ-Klubobmann im Landtag Reinhard Teufel. Vor allem die Abfallbeseitigung habe in solchen Fällen für Probleme gesorgt. Derzeit ist es möglich, auch außerhalb von Campingplätzen kurzzeitig Wohnwagen abzustellen oder Zelte aufzuschlagen. Künftig sollen die Gemeinden festlegen können, wo „wildes Campieren“ erlaubt ist.
Wo Campieren erlaubt bleibt
Auf Privatgrund bleibt Campieren erlaubt, für mehr als zehn Personen aber nur eine Woche lang. Ausnahmen gebe es natürlich für Jugendlager, Festivals sowie Sport- und Kulturveranstaltungen, erläutert Teufel. „Wichtig ist, dass durch die strengeren Regeln Nachteile für die Sicherheit der örtlichen Gemeinschaften sowie für das Landschaftsbild verhindert werden“, betont Bors. Beschlossen soll die Novelle im Herbst werden.
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