Energiefirma geklagt

Zu viel für Strom bezahlt: Wirt erhält Geld retour

Burgenland
30.07.2023 06:00

Wegen exorbitanter Teuerung hat ein Unternehmer Klage gegen die Burgenland Energie eingereicht. In einem gerichtlichen Vergleich hat er Recht bekommen. Drei Viertel der Summe wird zurückgezahlt.

Immer wieder hatten in den vergangenen Monaten enorme Preissteigerungen die Endverbraucher unter Druck gesetzt. Der Ukraine-Krieg und die damit ins Wanken geratenen internationalen Märkte waren meist die Erklärung dafür.

Bis zu 900 Prozent teurer
„Im Sommer 2022 hat beispielsweise auch die Burgenland Energie begonnen, die Strompreise für ihre Unternehmenskunden exorbitant zu erhöhen“, kritisieren Wirtschaftsfachleute. Der Grund dafür sei allerdings gar nicht oder nur unzureichend genannt worden, heißt es. Teils habe die Teuerung ein Plus von 800 bis 900 Prozent ausgemacht. „Das ist für kleinere Betriebe existenzbedrohend“, prangert ein Betroffener an.

12.000 Euro Klagssumme
Einen Schritt weiter ging ein burgenländischer Gastronom. Er hat sich ungerechtfertigt behandelt gefühlt und hat die Burgenland Energie geklagt. Die Klagssumme machte in Anbetracht von fünf Monaten 12.000 Euro aus.

Prozess abgewendet
Der Kampf des Lokalbetreibers ums Geld endete mit einem gerichtlichen Vergleich. Die Burgenland Energie ist demnach verpflichtet, dem Gastro-Betrieb zu viel bezahltes Entgelt zu retournieren und einen weitaus geringeren Verbraucherpreis für die Periode bis Ende September zu akzeptieren.

Konkret erhält der Gastronom 9000 Euro zurück. Abgesehen von weiteren 500 Euro extra, wurde der Tarif von 38 Cent pro Kilowattstunde Strom auf 16,5 herabgesetzt. Nach Ablauf der Frist will der Kunde ohnehin den Anbieter wechseln.

Ein Streitpunkt bleibt
Laut Patrick Mittlböck, Anwalt des Klägers, habe die Burgenland Energie die Teuerung damit begründet, dass sich der Marktpreis, also Börsepreis, für Strom im Jahr 2022 enorm erhöht habe. Das sei unglaubwürdig bei einem Unternehmen, dass sich die Nutzung vor allem von Windkraft auf die Fahnen heftet, so der Jurist.

Viele Kunden verärgert
Eine Antwort von Energieexperten auf Bundesebene: „Der Vertrieb kauft logischerweise Strom zu Marktpreisen ein und muss diese an die Kunden weitergeben.“ Dennoch: Eine Sammelklage nach dem Vorbild des Gastronomen steht im Raum.

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