„Guantanamo“-Vorwurf

Klage gegen SOS Balkanroute abgewiesen

Österreich
18.07.2023 23:29

Am Wiener Handelsgericht sind am Dienstagabend die Klagen gegen die NGO SOS Balkanroute und deren Gründer Petar Rosandić abgewiesen worden. Es ging um das Wort „Guantanamo“, das meist für das berühmte Gefangenenlager in Kuba steht. Die NGO hatte einen Teil eines bosnischen Flüchtlingslagers so bezeichnet.

Geklagt hatte das Internationale Zentrum für Migrationspolitik (ICMPD) in Wien, das den Bau errichtet hatte. Deren Anwältin kündigte nun auch bereits an, gegen das Urteil berufen zu wollen. „Ich sehe die Grenze nicht als überschritten an, ich gehe davon aus, dass das durchaus von der EMRK gedeckt ist“, argumentierte hingegen Richter Andreas Pablik. Damit bezog er sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention.

„Umso mehr der Verdacht besteht, dass etwas schiefläuft, umso mehr braucht es NGOs oder auch staatliche Stellen. Es bedarf Diskussionen und Leute, die hinschauen, und die möglicherweise überschießend reagieren“, sagte er weiter.

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Ich sehe die Grenze nicht als überschritten an.

Richter zum Vorwurf

Der Verhandlungssaal am Dienstagabend (Bild: APA/EVA MANHART)
Der Verhandlungssaal am Dienstagabend
(Bild: APA/EVA MANHART)

Großes öffentliches Interesse
Der Prozess wurde mit großem Interesse von der Öffentlichkeit verfolgt. Das sei nicht üblich, stellte der Richter gleich zu Beginn der Verhandlung klar. Ungefähr 60 Zuschauerinnen und Zuschauer waren in das Handelsgericht gekommen. Innerhalb von vier Stunden wurde unter anderem darüber gesprochen, dass zugespitzte Formulierungen erlaubt sein können, und welchen Zweck der errichtete Bau innerhalb des Lagers eigentlich habe. Bis dato ist er noch nicht in Betrieb. SOS Balkanroute geht von einer „Abschiebehaftanstalt“ aus, die andere Organisation spricht von einer Kurzzeiteinrichtung für Geflüchtete, die andere Bewohnerinnen und Bewohner gefährden würden.

Dieser Streitpunkt konnte am Dienstag nicht geklärt werden. „Der Gedanke, dass man die Leute wegbekommt, drängt sich bei Guantanamo auf“, meinte der Richter jedenfalls. Laut ihm müsste eigentlich die EU im Fokus der NGO-Kritik stehen. NGO- Anwältin Maria Windhager ging davon aus, dass es sich um eine Klage wegen unliebsamer Kritik handelt, die die Betroffenen einschüchtern soll. Der Prozess endete schließlich auch damit, dass die Klage vom Handelsgericht abgewiesen wurde. Es bestehe ein „großzügiger Raum für Kritik“, der auch das Wort Guantanamo einschließe.

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