Peinlich! Das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz des Landes, das die umstrittenen Regelungen zur Suspendierung von Kindergartenkindern (wir berichteten) enthält, ist schon anlässlich des Beschlusses morgen, Donnerstag, im Landtag, defekt und muss von Schwarz-Blau extra durch einen Abänderungsantrag saniert werden.
SPÖ-Klubobfrau Sabine Engleitner-Neu schildert, wie das gekommen ist: „Dieses Gesetz wurde von Schwarz-Blau im Eiltempo ohne Unterausschuss durchgewunken, ist aber – wie sich herausstellt – nun leider fehlerhaft, weshalb ein Abänderungsantrag notwendig ist.“ Inhaltlich geht’s offenbar um die Valorisierung von Gruppenförderungen, für die eine falsche Berechnungsbasis für Erhöhungen festgelegt worden sein dürfte. Also wieder ein Fall von „sich verrechnen“... Eine Anfrage der „Krone“ bei ÖVP-Klubobmann Christian Dörfel dazu blieb bisher unbeantwortet.
Beratungen müssen verpflichtend werden
„Derartiges ist des oö. Landtags nicht würdig und zeigt, wie wichtig der von uns geforderte Unterausschuss und mehr Zeit für weitere Beratungen gewesen wären. Für uns ist klar: So etwas darf nicht noch einmal passieren, daher fordern wir in der kommenden Sitzung auch die verpflichtende Einsetzung eines Unterausschusses, bevor ein Landesgesetz beschlossen wird“, will Engleitner-Neu hier beharrlich bleiben.
Anfrage an LH-Vize Haberlander ist geplant
Beim besonders umstrittenen Punkt der Suspendierungen hakt auch SPÖ-Bildungssprecherin Doris Margreiter ein, sie stellt eine Anfrage an LH-Vize Christine Haberlander (ÖVP): „Die neu geschaffenen Regelungen zur Kindergartensuspendierung sind lockerer (die Kinder leichter suspendierbar, Anm.), als die zur Suspendierung von Schulkindern. Ich möchte daher von Haberlander wissen, warum das so ist. Denn immerhin sind Kindergartenkinder jünger als Schulkinder.“
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