Einen Monat Gefängnis

Polizistin wollte helfen, Syrer (23) schlug zu

Gericht
12.06.2023 15:30

Eine Salzburger Revierinspektorin eilte zusammen mit Kollegen einem mutmaßlich Bewusstlosen zu Hilfe. Der obdachlose Syrer (23) fühlte sich von Polizei und Rettung gestört, brach der Polizistin mit der Faust den Augenhöhlenboden. Das Urteil für die Tat fiel am Montag: Einen Monat muss der Mann ins Gefängnis. Zwölf weitere Monate setzte der Richter zur Bewährung aus.

Mit einem Bruch des Augenhöhlenbodens endete für eine Salzburger Polizistin (29) ein Routineeinsatz am 19. Mai. Der Täter, ein obdachloser Syrer (23) wurde am Montag vom Salzburger Landesgericht rechtskräftig der schweren Körperverletzung schuldig gesprochen.

Polizisten eilten vermeintlich Bewusstlosem zur Hilfe
Als damals am Funk eine bewusstlose Person gemeldet wurde, raste das spätere Opfer mit zwei Kollegen ins Bahnhofsviertel. „Eigentlich hatte eine andere Streife den Einsatz übernommen. Aber wir waren in der Nähe, wollten helfen“, erinnerte sich die Beamtin zurück. Vor Ort drehten die Polizisten den späteren Täter in die stabile Seitenlage. Bald erwachte der Syrer aus dem vermeintlichen Koma. Der Mann hatte seinen Rausch im Gras ausgeschlafen, fühlte sich von Rettung und Polizei gestört. „Am Weg zum Rettungswagen hat er mich aggressiv angeschaut. Als ich auf die Seite gehen wollte, war es schon zu spät“, so die Beamtin. Ein wuchtiger Faustschlag traf sie im Gesicht.

Syrer landete in Zelle, Beamtin im Spital
Der Syrer landete in der Zelle, die Polizistin im Spital. Anfangs konnte sie kaum sehen – die Schwellung bereitete auch am linken Auge Probleme. „Ich habe immer noch Schmerzen, muss sieben Tabletten täglich nehmen“, gab die Revierinspektorin zu Protokoll. Ein Ballon musste ihr eingesetzt werden, um Knochen zu stabilisieren. Frühestens im Juli wird sie wieder arbeiten können.

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Was hätte ich sonst machen sollen?

Der Angeklagte vor Gericht

Vor Gericht gestand der Täter, sein Verteidiger bat um Milde. Durch den Dolmetscher ließ der Syrer ausrichten, dass er sich bedrängt gefühlt habe. Er fragte: „Was hätte ich sonst machen sollen?“ Das Urteil: 13 Monate teilbedingt. Im Gefängnis muss der Mann aber nur noch eine Woche bleiben. Die U-Haft wird angerechnet.

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