Wie konnte das nur passieren? Am Hintertuxer Gletscher in Tirol geriet am Samstagnachmittag ein deutscher Snowboarder (44) unter die Ketten einer Pistenraupe und starb. Die Alpinpolizei war am Montag erneut vor Ort, um zu ermitteln. Geklärt ist der Fall aber nicht.
„Wir haben nun alle Beteiligten einvernommen“, sagte Thomas Egger-Riedmüller von der Inspektion Jenbach. Er nahm die Aussage des Pistengerätefahrers auf, ebenso jene des Seilbahnbetreibers. „Es konnte auch ein Begleiter des tödlich verunglückten Mannes ausfindig gemacht werden, er hat den Unfall aber nicht direkt gesehen“, so der Alpinpolizist. Die Unfallstelle auf der blauen Piste Nummer 10 wurde noch einmal genau unter die Lupe genommen.
Fahrt erlaubt oder nicht?
Ist man der Klärung nun nähergekommen? „Es gibt widersprüchliche Aussagen“, hält Egger-Riedmüller fest, ohne auf Details eingehen zu wollen. Zur Frage, ob eine Pistengerätefahrt bei laufendem Skibetrieb erlaubt ist, stellt der Alpinpolizist klar: „Ja, wenn diese Fahrt zum Erhalt des Skibetriebes notwendig ist.“
Wie immer in solchen Fällen - und dies ist keine Vorverurteilung - wird eine Anzeige wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
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