Samstagabend ist es in Wien-Favoriten zu einem regelrechten Verkehrschaos gekommen, nachdem Präsident Erdogan in der Türkei wiedergewählt wurde. Hunderte Austro-Türken feierten lautstark auf den Straßen, um ihre Freude auszudrücken. Allerdings ist es dadurch zu einem Zwischenfall gekommen, bei dem ein Rettungswagen trotz Blaulicht für einige Minuten bei der Weiterfahrt blockiert wurde.
Auch die Polizei musste gegen 20.30 Uhr zum Reumannplatz anrücken, um die blockierten Straßen von Feierwütigen zu befreien. Durch die Menschenmassen kam es zu einem Zwischenfall, bei dem ein Rettungswagen trotz Blaulicht nicht durchfahren konnte.
Leicht verletzt
Eine Person war in der Nähe des Eissalons Tichy gestürzt und musste nach der notfallmedizinischen Versorgung leicht verletzt ins Krankenhaus gebracht werden. Dadurch kam es zu einer Verzögerung von wenigen Minuten. Kurze Zeit später schafften es jedoch die Einsatzkräfte den Weg ins Spital und der Patient konnte medizinisch versorgt werden.
Polizei ermittelt
Viele User veröffentlichten auch Videos von der letzten Nacht in Wien. Gegen 23.30 Uhr beruhigte sich die Lage in Favoriten wieder. Dennoch kam es zu mehreren Anzeigen. Einige Feiernde hatten den verbotenen „Wolfsgruß“ gezeigt. Die Polizei ermittelt derzeit nach dem Symbolgesetz.
Auch die heimische Politik übt scharfe Kritik gegen die Nacht rund um den Reumannplatz.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).