Rechnungshof-Kritik

Keine Lobeshymne für Innsbrucks Haus der Musik

Tirol
27.05.2023 11:00

Der Rechnungshof hatte in Sachen fehlender Barrierefreiheit beim Haus der Musik bereits auf die Pauke gehauen, die Follow-Up-Prüfung sah wieder nicht rosig aus. Im Jahr 2020 sprach der Rechnungshof insgesamt 47 Empfehlungen aus. Von 15 überprüften Empfehlungen wurden nur vier zur Gänze umgesetzt. 

Gläsern und dunkel-rostbraun steht das Haus der Musik gegenüber der hellen und prachtvollen Hofburg in Innsbruck. Das nicht mehr ganz neue musikalische Herz der Stadt hatte 2018 keinen leichten Start, erst nach und nach akzeptierte die Innsbrucker Bevölkerung und Politik den architektonischen geheimnisvoll anmutenden Bau, das „schwarze Monster“. Mittlerweile hat das Monsterchen bewiesen, wie schön es sein kann – vor allem natürlich in musikalischer Hinsicht, aber auch äußerlich. Ein harmonisches Ende vom Lied? Nein, der Rechnungshof hatte noch ein paar Takte mitzureden.

Kritik bei Kosten und fehlender Barrierefreiheit
Und das war nicht Musik in den Ohren: Es hagelte Kritik bei den Kosten sowie bei der Barrierefreiheit – obwohl Musik als „gemeinsame Sprache der Menschen“ inkludierend sein sollte. Für das Haus der Musik, im Besitz der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG), also der Stadt, hieß es, man müsse andere Saiten aufziehen. Wer nun aber glaubt, der Rechnungshof würde das nicht kontrollieren, irrt sich. Es gibt erneut eine Rüge.

Drei Empfehlungen überhaupt nicht umgesetzt
Die IIG schaffte von 15 überprüften Empfehlungen nur vier zur Gänze, acht teilweise und drei überhaupt nicht umzusetzen. Eine vollständige Kostenverfolgung mit dem Vier-Augen-Prinzip? Nicht umgesetzt. Dokumentation der Prüfschritte bei Mehrkostenforderungen? Nicht umgesetzt. Eine rasche Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit? Teilweise umgesetzt. Von den 13 aufgezeigten Mängeln waren acht zur Gänze, einer teilweise und vier nicht behoben.

„Nur Standardvorgaben“
"Die IIG KG setzte bei der Behebung der Mängel nur Standardvorgaben um, wie sich am Beispiel der Handläufe zeigte: Diese entsprachen zwar der OIB-Richtlinie, nicht aber der ÖNORM. Auch verabsäumte es die IIG KG, gemeinsam mit der Stadt Innsbruck eine barrierefreie Lösung für das taktile Leitsystem im Zugangsbereich umzusetzen", heißt es im Rechnungshofbericht.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Tirol
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt