Der oberösterreichische Landtag erleuchtet uns - rechtzeitig zu Pfingsten - mit einem „Verdunkelungsgesetz“, nämlich im Kampf gegen die „Lichtverschmutzung“. Ein neuer Paragraf 41c im Umweltschutzgesetz des Landes schreibt den Gemeinden eine Verpflichtung zum energieeffizienten und umweltschonenden Betrieb von öffentlichen Außenbeleuchtungsanlagen vor.
Erlaubt ist künftig nur noch das aus Sicherheitsgründen erforderliche beziehungsweise für den jeweiligen Verwendungszweck gebotene Ausmaß an Lichtstärke. Der zweite Halbsatz ist notwendig, um beispielsweise Weihnachtsbeleuchtungen zu ermöglichen. Wie bei der Heizung soll überdies künftig auch beim Licht eine „Nachtabsenkung“ angedacht werden, beziehungsweise die Nachtabschaltung von 23 bis 5 Uhr. In Angelegenheiten, in denen das Land selber zuständig ist, wird die ÖNORM „Lichtimmissionen Messung und Beurteilung“ für verbindlich erklärt, soweit dem nicht Ruhe, Ordnung oder Sicherheit entgegenstehen.
Lichtsparen hat positive Auswirkungen
In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf werden die positiven Effekte der Verringerung von Beleuchtungen erläutert: „Einsparung von elektrischer Energie, Schutz von Insekten, Reduzierung der künstlichen Aufhellung des Nachthimmels und damit einhergehend der Schutz der Natur und des Landschaftsbildes.“
Nun kommt „die große Lichtwende“
Die Neuregelung geht zurück auf einen Initiativantrag der Grünen und eine Petition des Umweltanwaltes. Die Grünen sprechen bereits von der „großen Lichtwende für Oberösterreich“. Aus formalen Gründen kann das Gesetz aber erst im Herbst beschlossen werden.
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