„Krone“-Ombudsfrau

Private Schule klagt Staat wegen Diskrimierung

Ombudsfrau
23.05.2023 18:00

Weil bei den staatlichen Förderungen für Privatschulen jene mit religiösem Hintergrund besser gestellt sind, zieht die Waldorfschule Wien-Mauer vor den Verfassungsgerichtshof.

Seit vielen Jahren kämpfen die Waldorfschulen um die Gleichstellung mit anderen privaten Schulen in Österreich. Diese gibt es aber bis heute nicht. Das betrifft vor allem die staatlichen Förderungen. 2014 seien diese noch bei 815 Euro pro Jahr und Kind gelegen. Mittlerweile seien sie auf 704 Euro gesunken. Da die Schülerzahl aber seit zehn Jahren steige, während die Förderung stagniere, bringe das de facto eine Kürzung um 25 Prozent.

Wer das Zwölffache bekommt
Den konfessionellen Schulen, sprich den religiösen Privatschulen, geht es da wesentlich besser. Sie bekommen das Zehn- bis Zwölffache. Und das mit gesetzlicher Garantie. Hintergrund dieser Ungleichbehandlung ist das Konkordat. Darin verpflichtet sich Österreich seit 1934, neben vielen weiteren Kirchenprivilegien, die Lehrerkosten konfessioneller Privatschulen zur Gänze zu finanzieren. Die Lehrergehälter konfessioneller Privatschulen würden bei laufend steigenden Schülerzahlen aus dem Steuertopf bezahlt und valorisiert. Katholische und evangelische Privatschulen würden weder die Bilanzen ihrer Schulen veröffentlichen, noch Gewinne an die Republik Österreich zurückzahlen. Waldorf-Pädagogen hingegen bekommen nur die Hälfte des Gehalts der Staatslehrer. Denn vom Bund und den Ländern erhalten nicht konfessionelle Privatschulen maximal zehn Prozent des aufgewendeten Budgets. Und das, ohne Rechtsanspruch!

Die älteste Waldorfschule Österreichs zieht deshalb vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Rechtsanwalt Wolfram Proksch: „Warum für die Mitglieder des VfGH bereits zweimal ein Vertrag mit dem Heiligen Stuhl mehr wog als das Recht der Verfassung auf Gleichheit aller Staatsbürger, bleibt ein Rätsel. Handelt der VfGH nicht, wird die pädagogische Vielfalt des Landes ruiniert.“

Die Beschwerde hat die erste Hürde bereits genommen. Die belangten Behörden, das Bundesverwaltungsgericht und das Bildungsministerium, haben bis 14. Juni Zeit, Stellung zu nehmen. Wir werden weiter berichten.

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