Prozess in Feldkirch

Milieustreit ist jetzt Fall fürs Schöffengericht

Vorarlberg
13.05.2023 14:00

Zwei vorbestrafte Männer stehen derzeit wegen einer Gewalttat vor Gericht. Die Schilderungen des Opfers lassen einen erschaudern. Die beiden Angeklagten zeichnen indes ein ganz anderes Bild des Vorfalls. 

Die brutale Art und Weise, mit welcher die beiden Angeklagten im Januar ihr Opfer gequält haben sollen, lässt einen unwillkürlich an einen Mafiafilm denken. Es geht um das Verbrechen der absichtlich schweren Körperverletzung. Laut Aussagen des Opfers war es zwischen ihm und dem 38-jährigen Erstangeklagten in dessen Wohnung zum Streit gekommen. Dabei hatte der Angeklagte dem türkischen Landsmann nicht nur ins Ohr gebissen, sondern auch mit Eisenstange und Schraubzwinge malträtiert. „Er schuldete mir ein paar tausend Euro. Als er mir in der Wohnung sagte, dass ich das Geld nicht zurückbekomme, wurde ich wütend“, räumt der mehrfach vorbestrafte 38-Jährige im gestrigen Prozess ein. Die Aggression sei zudem vom vermeintlichen Opfer ausgegangen - „da hatte ich Angst um meine Familie, also verteidigte ich mich“.

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Er schuldete mir ein paar tausend Euro. Als er mir in der Wohnung gesagt hat, dass ich das Geld nicht zurückbekommen werde, bin ich wütend geworden. Die Aggression ist allerdings ursprünglich von ihm ausgegangen.

Der Erstangeklagte vor Gericht

Mitangeklagt ist sein 34-jähriger Freund. Laut dem Gepeinigten soll dieser ihn festgehalten haben, während der andere ihm mit der Eisenstange mehrmals auf den Ellbogen schlug. Was der Zweitangeklagte wiederum mit aller Vehemenz bestreitet: „Ich habe sechs Jahre im Gefängnis gesessen. Ich habe nichts mehr mit Kriminalität am Hut. Ich wollte nur zwischen den beiden schlichten“, behauptet der Mann.

Neue Zuständigkeit, Prozess vertagt
Aufgrund der Aussagen des Opfers, wonach die Sache mit dem geschuldeten Geld ebenfalls nicht stimmen würde, zieht das Gericht nun gleich zwei Straftaten in Betracht: zum einen das Delikt einer versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung, zum anderen das Verbrechen eines versuchten Raubes. Aufgrund der neuen Realitäten fällt die Causa nicht mehr in die Zuständigkeit eines Einzelrichters, sondern muss einem Schöffengericht zugeteilt werden. Der Prozesstermin ist noch festgelegt worden.

Chantal Dorn
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