Aus dem Gericht

Luxemburger verprügelte seinen Stiefbruder in spe

Vorarlberg
11.05.2023 20:15

31-jähriger Luxemburger musste sich wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung vor dem Landesgericht in Vorarlberg verantworten. Mit vierzigminütiger Verspätung beginnt der Prozess am Landesgericht Feldkirch. Der Grund: Der Angeklagte hatte sich mit dem Ort der Verhandlung vertan und stand in Bludenz „ante portas“.

Mit seiner Bewährungshelferin im Schlepptau entschuldigt sich der Arbeitslose bei Richter Dietmar Nußbaumer fürs Zuspätkommen. Die Verhandlung kann also beginnen. Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen, er habe der Ex-Lebensgefährtin seines Vaters am Telefon gedroht, sie umzubringen und ihr Auto zu zerkratzen, sowie ihren Sohn verprügelt, bekennt sich der 31-Jährige teilweise schuldig.

„Sie hatte mir 23 Sprachnachrichten geschickt, in denen sie mich zutiefst beleidigte. Aber ich habe nie gesagt, dass ich sie umbringen werde, sondern nur, dass ich ihr in die Fresse haue, sollte sie herkommen.“

„Wir mögen uns nicht sonderlich“
Tags darauf habe ihm sein damaliger „Stiefbruder in spe“ eine Sprachnachricht geschickt, in der er ihm mitteilte, dass er ihn windelweich schlagen werde. „Ich wollte gerade in meine Wohnung, da kam er schon auf mich zu. Ich habe ihn noch gewarnt. Dann habe ich ihm Faustschläge und Tritte versetzt“, so der Beschuldigte.

Zwar räumt er ein, dass sein Verhalten nicht in Ordnung gewesen sei, begründet dies jedoch mit dem Satz: „Wir mögen uns nicht sonderlich.“ Wegen der Schläge verurteilt ihn der Herr Rat zu einer teilbedingten Haftstrafe von sieben Monaten und erteilt ihm die Weisung auf eine Psychotherapie. Die Drohung gegen die Ex-Lebensgefährtin seines Vaters wird in einem weiteren Prozess verhandelt.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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