Gerichtsprozess

Nachbarschaftsstreit endete mit „Penis-Drohung“

Vorarlberg
11.05.2023 09:30

Am Landesgericht Feldkirch wurde am Mittwoch ein Unterländer vom Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen. Für den gerichtserprobten Angeklagten eine höchst willkommene Urteils-Abwechslung. 

Als Angeklagter bei Gericht kennt sich der mehrfach vorbestrafte Unterländer bestens aus. Aber dass der 52-Jährige diesmal einen Freispruch kassiert, nein, damit hat er wohl schon aus Gewohnheit nicht gerechnet. Zu oft sei er unschuldig gewesen und trotzdem verurteilt worden, klagt der Mann vor Gericht. Weshalb er Richter Dietmar Nußbaumer schon mal vorwarnt, auch dieses Urteil bekämpfen zu wollen. Der nimmt dem Vorlauten sogleich den Wind aus den Segeln: „Wenn Sie aufstehen, werden Sie möglicherweise ein Urteil hören, dass Ihnen gefällt.“ Und so spricht der Herr Rat den Angeklagten vom Vorwurf der gefährlichen Drohung frei.

Doch worum geht es? Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe seinem Nachbarn gedroht, dessen Kumpel das Geschlechtsteil abzuschneiden. Was der 52-Jährige vehement bestritt: „Der Herr K. und sein Geschlechtsteil lassen mich ziemlich unberührt!“ Die Aufzeichnung des eskalierten Streits per Überwachungskamera hätte am Freitag, dem immerhin bereits dritten Verhandlungstag, Aufschluss geben sollen.

Nicht feststellbare Angst und Unruhe
Da die Aufnahme jedoch nicht mehr existiert und der als Zeuge geladene Polizeiinspektor auch keine neuen Erkenntnisse bringt, fällt der Herr Rat einen Freispruch - wenn auch im Zweifel. Begründung: „Dass es zwischen Ihnen und dem Nachbarn immer wieder Streitigkeiten gegeben hat, wissen wir. Daher muss man auch im jetzigen Fall davon ausgehen, dass Sie beide sich verbal nichts schenkten. Ihre Drohung war aber nicht direkt an das Opfer gerichtet. Also ist auch nicht feststellbar, dass der Nachbar durch die Drohung in Furcht und Unruhe versetzt wurde.“ 

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