Nicht rechtskräftig

Anlagebetrüger muss für sechs Monate hinter Gitter

Oberösterreich
10.05.2023 10:05

Jeder Märchenerzähler könnte bei ihm in Lehre gehen: 30 Monate hinter Gittern, sechs davon scharf das Urteil über einen Anlagebetrüger aus, der am Dienstagabend in Steyr verurteilt wurde. Weil sich der 46-Jährige Bedenkzeit nahm, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Er soll laut Anklage mit zwei Komplizen 103 Opfer mit Lügen über Krypto-Investitionen ausgenommen haben.

Das stand in der Anklageschrift der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption: Im Jahr 2019 soll der Angeklagte gemeinsam mit zwei Mittätern den Entschluss gefasst haben, aus schweren Betrügereien seinen Unterhalt zu bestreiten. Nachdem ein im Herbst 2019 ihm und seinem Komplizen angebotenes Investitionsprogramm namens „Wantage  One“ nur mäßigen Erfolg in Form von Zahlungen von 42.000 Euro gehabt habe, haben die beiden im Jahr 2020 begonnen, eine Beteiligung an einem Investitionsfonds anzubieten.

Märchen über eine „Vertrauensperson der Hochfinanz“
Eine Vertrauensperson mit Zugang zur „Hochfinanz Dubai" stelle zwei Millionen Euro zur Verfügung und besondere Kunden könnten als eine Art  Vertriebspartner in dieses Investitionsprogramm, das Renditen in Höhe von 3,5 Prozent bzw. 5 Prozent wöchentlich bringe und dessen einziges Risiko ein gänzlicher Wertverlust der Krytpowährung Bitcoin sei, einsteigen. Mit dem investierten Kapital werde nämlich vorwiegend im Investitions- bzw. Tradingprogramm 2020 mit der Kryptowährung Bitcoin gehandelt.

Teure Uhren, Diamanten und McLaren-Autos
Des Weiteren gebe es noch Programme zum Handel mit teuren  und seltenen Uhren, Diamanten und wertvollen Autos der Marke McLaren.  Die Anwerbung der Opfer sei persönlich (zuhause, am Arbeitsplatz oder bei Vorträgen in Gasthäusern und Raststätten), telefonisch, per Email und über den Instant-Messaging-Dienst Telegram erfolgt, wobei der Angeklagte insbesondere als Sprachrohr seines Mittäters aufgetreten sei. Des Weiteren sei er auch bei Webinaren als Vortragender oder Leiter des Programms tätig gewesen.

Die Lüge vom eigenen Gewinn
Zum Anwerben habe er unter anderem behauptet, selbst 50.000 Euro investiert und in einem Monat 10.000 Euro Rendite erhalten zu haben; darüber hinaus habe er die Opfer zeitlich mit der Behauptung, das Programm werde von seinem Geschäftspartner in Kürze geschlossen und dann seien keine Investitionen mehr möglich, unter Druck gesetzt.

Die Investitionen der Opfer seien durch Transfers von Bitcoins über Krypto-Wallets an die Wallets des Angeklagten und seines mutmaßlichen Komplizen, durch Überweisungen auf ein bulgarisches Konto oder die Konten dermutmaßlichen Mitttäterin und des Angeklagten, sowie an zwei Firmen bzw. in bar erfolgt.

Am Anfang gab es noch kleinere „Gewinne“
Anfangs haben der Angeklagte und sein mutmaßlicher Mittäter kleinere Beträge als „Gewinne“ auf die Krypto-Wallets einiger Opfer überwiesen, um diese in Sicherheit zu wiegen und teilweise als freiwillige Mitarbeiter anzuwerben. Die letzten dieser Zahlungen seien im Dezember 2020 und Jänner 2021 erfolgt; danach habe es nur mehr Ausflüchte in Bezug auf die Auszahlungsforderungen der Investoren und Verschiebungen von Auszahlungsterminen gegeben.

Nichtsdestotrotz haben der Angeklagte und sein mutmaßlicher Komplize weiter „Kunden“ akquiriert und versucht, es den Opfern schmackhaft zu machen, ihr investiertes Kapital in das Tradingprogramm 2021 zu verschieben, was manche auch machten.

Im Sommer 2021 zerplatzte die Blase
Im Sommer 2021 habe der Mittäter zugestanden, dass die gesamten Investitionen verschwunden seien, und zur Verschleierung ihrer Betrugshandlungen behauptet, er selbst sei in Dubai betrogen worden. Gemeinsam mit dem Angeklagten habe er den Opfern auch noch angeboten, durch den Einstieg in ein neues Finanzanlageprodukt das verlorene Geld wieder zurückzuholen.

103 Opfer
Die 103 Opfer aus In- und Ausland haben - mit Ausnahme der kleineren Renditenzahlungen und einer teilweisen Kapitalrückerstattung an einige wenige - weder die versprochenen hohen Renditen ausbezahlt noch ihr Kapital zurückerhalten. Die behauptete Versicherung der Investitionsprogramme beim britischen Rückversicherunghaus Lloyds existierte ebenfalls nicht, so die Anklage.

Der Urteilsspruch
Am Dienstag erging gegen 18 Uhr das Urteil. Das Schöffengericht beim Landesgericht Steyr verurteilte Rene S. wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 30 Monaten. Ein Teil der verhängten Freiheitsstrafe im Ausmaß von 24 Monaten wurde unter Bestimmung einer Probezeit von 3 Jahren bedingt nachgesehen, sodass der unbedingte Teil der Strafe 6 Monate beträgt. Den unbedingten Teil der Freiheitsstrafe hat der Verurteilte bereits mit der Untersuchungshaft verbüsst. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit; die öffentliche Anklägerin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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