Urteil in Spanien

Sexueller Missbrauch bei „Big Brother“: Haftstrafe

Ausland
17.04.2023 20:56

 Ein Teilnehmer der TV-Reality-Sendung „Big Brother“ ist in Spanien wegen sexuellen Missbrauchs einer Konkurrentin zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Die Tat hatte sich im November 2017 in einem Bett eines zum Haus umfunktionierten TV-Studios ereignet und großes Aufsehen erregt.

Der Angriff erfolgte vor laufenden Kameras - der Ausschnitt wurde allerdings nie ausgetrahlt. Die Produktionsfirma hatte der Frau im Nachgang die Aufnahmen gezeigt, woraufhin sie Anzeige erstattet. Die beiden Beteiligten waren damals 24 Jahre alt. Das Opfer war nach eigenen Angaben betrunken.

Der Angeklagte versicherte mehrfach, es habe sich um „einvernehmliche Handlungen“ gehandelt. Doch die zuständige Richterin sah es als erwiesen an, dass das Opfer „als ein Sexspielzeug, als ein Objekt der Befriedigung“ missbraucht worden sei, ohne dass es vonseiten der Frau „den geringsten Anschein von Zustimmung gegeben“ habe.

Spanische Polizei (Symbolfoto) (Bild: Benshot - stock.adobe.com)
Spanische Polizei (Symbolfoto)

Täter muss auch Entschädigungszahlung leisten
Die Staatsanwaltschaft forderte zweieinhalb Jahre Haft. Letztlich wurden es 15 Monate. Das zuständige Gericht in Madrid entschied außerdem, dass sich der Verurteilte dem Opfer vier Jahre lang nicht nähern und so lange auch nicht mit der Frau in Kontakt treten darf, wie die spanische Justiz am Montag mitteilte. Zudem muss der Angeklagte dem Opfer eine Entschädigung von 6000 Euro zahlen.

Haftstrafen unter zwei Jahren werden in Spanien von den Richtern und Richterinnen häufig zur Bewährung ausgesetzt, wenn der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Hierbei steht eine Entscheidung noch aus.

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