Ukrainische Studierende an öffentlichen und Pädagogischen Hochschulen (PH) müssen auch im Wintersemester 2023/24 keine Studiengebühren zahlen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung wird verlängert. Das Ministerium ersetzt den dadurch entstehenden Fehlbetrag von 1,8 Millionen Euro.
„Seit mehr als einem Jahr herrscht Krieg in der Ukraine, der unsägliches Leid für die ukrainische Bevölkerung verursacht hat. Das betrifft auch ukrainische Studierende in Österreich, die wir aufgrund des Krieges auch weiterhin finanziell entlasten werden. Das soll weiterhin unbürokratisch und direkt geschehen“, sagte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) in einer Aussendung.
Regelung gilt für 2600 Menschen
Aktuell studieren ungefähr 2600 Ukrainerinnen und Ukrainer an den 22 öffentlichen Universitäten sowie 14 Pädagogischen Hochschulen in Österreich. Als Drittstaatsangehörige müssten sie regulär 726,72 Euro pro Semester und damit das Doppelte des Studienbeitrags für Österreicherinnen und Österreicher zahlen. Für Inländerinnen und Inländer ist die Gebühr erst nach dem Überschreiten der Mindeststudienzeit und zwei Toleranzsemestern vorgesehen.
Die Beitragspflicht für Ukrainerinnen und Ukrainer wurde mit Beginn des Kriegs abgeschafft. Die 1,8 Millionen Euro, die den öffentlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen entstehen, ersetzt das Ministerium. An Fachhochschulen und Privatuniversitäten sind keine allgemeinen Gebühren-Erlässe für Ukrainerinnen und Ukrainer vorgesehen. Allerdings gibt es an diesen Einrichtungen oft eigene Hilfen.
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