Oberösterreich plant eine klitzekleine Änderung des Feuerwehrgesetzes mit großen finanziellen Folgen: Künftig müssen - wie jetzt schon nach Bränden - Verbrauchsgüter und Materialien der Feuerwehr auch nach Unwetterschäden vom Nutznießer bezahlt werden. Meistens wird‘s eine Versicherung treffen.
Eine einzige Ziffer im OÖ Feuerwehrgesetz 2015 wird geändert – und schon ist jemand anderer als bisher für die Übernahme bestimmter Kosten zuständig. Schon bisher konnten Gemeinden von demjenigen, in dessen Interesse die Feuerwehr tätig wurde, fordern, dass er ihr bei Bränden eingesetzte Verbrauchsgüter (Schaummittel, Löschpulver, etc.) bezahlt. Nun kommen die bisher davon ausgenommenen Einsätze nach Elementarereignissen wie Unwetter und Hagelschlag sowie Hochwasser zu dieser Kostentragungsregel dazu.
Hagelunwetter von 2021 Auslöser
Laut dem Büro der doppelt (nämlich für das Feuerwehrwesen und den Katastrophenschutz) zuständigen Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) sind die Hagelunwetter von 2021 der Auslöser für die Neuregelung. Oberösterreich hatte viele betroffene Gemeinden (vor allem im Mühlviertel, siehe Bericht links) die mit Kosten für Sondereinsatzmittel und Verbrauchsgüter in Höhe von bis zu 80.000 € konfrontiert waren (500 € pro Haus) - hauptsächlich für Abdeckplanen sowie Befestigungsmaterial für die zerstörten Dächer. „Mit der Neuregelung bleiben die Gemeinden nicht auf diesem ,Schuldenberg’ sitzen, sondern können diese Kosten weiterverrechnen - im Optimalfall an die jeweilige Hagel- und Unwetterversicherung“, so das Büro.
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