
In gutem Glauben haben manche Eigentümer für mehrere ihrer GmbHs Hilfen beansprucht und bekommen. Die EU stellte aber klar, dass pro Unternehmensverbund nur ein Antrag zulässig gewesen wäre. Jetzt drohen Rückzahlungen in Millionenhöhe. Hinter den Kulissen wird noch mit der Kommission verhandelt.
Rund 900 Unternehmen haben ein brisantes Schreiben der Cofag erhalten. Es geht um die Corona-Hilfen, die sie bereits erhalten und - in vielen Fällen - bereits benötigt und ausgegeben haben. Der Punkt ist, dass pro „Unternehmensverbund“ nur ein Antrag zulässig gewesen wäre. Darauf hat die EU Österreich im Vorjahr bereits hingewiesen.
Viele Firmen haben jedoch für mehrere GmbHs (mit ähnlichen oder identen Eigentümern) jeweils extra angesucht und dadurch mehrere Auszahlungen erhalten. Zählt man diese zusammen, kommt man bald einmal über die Höchstgrenzen. Diese lagen z.B. beim Fixkostenzuschuss I bei 800.000 Euro, beim Verlustersatz gab es hingegen maximal 12 Millionen Euro.
Im Cofag-Schreiben heißt es: „Bitte beachten Sie daher, dass eine mögliche Konsequenz dieser Gespräche eine Korrektur von bereits ausgezahlten Zuschüssen, die auf Unternehmensverbund-Ebene die Höchstbeträge überschreiten, sein kann.“
Jede Filiale eine eigene GmbH
In der Transparenzdatenbank sind die Cofag-Hilfen veröffentlicht: Prominentester Fall ist die Mediamarkt-Kette, da jede ihrer Filialen eine eigene GmbH ist und daher zahlreiche Anträge gestellt hat. Betroffen sind auch Gastronomie-Familien und viele Reisebüros: „Bei uns gibt es verschiedene Geschäftszweige, die meist über eigene Firmen laufen. Wir haben in gutem Glauben die Förderung beantragt, wir hatten wirklich furchtbare Zeiten“, erklärt Branchensprecher Gregor Kadanka. Wenn sie davon jetzt etwas zurückzahlen müsste, wäre das ein Millionenschaden für eine Reihe größerer Betriebe.
Cofag-Geschäftsführer Ulrich Zafoschnig wartet mit den Rückforderungen noch, was bei Gesprächen des Finanzministeriums mit der EU-Kommission herauskommt. Die verhandeln darüber, ob es möglich wäre, die Hilfen so umzuwidmen, dass für die Betroffenen höhere Obergrenzen gelten (wie z.B. beim Verlustersatz). Gelingt das nicht, haben viele kleine und mittlere Betriebe ein großes Finanzproblem.
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