Rückforderung droht

Auszahlungen auf Eis: Zwist um Corona-Förderungen

Wirtschaft
08.03.2023 14:46

Derzeit finden für rund 900 Antragsteller um Corona-Hilfen keine Auszahlungen statt. Das bestätigten die beiden Geschäftsführer der zuständigen staatlichen Coronahilfsagentur COFAG, Marc Schimpel und Ulrich Zafoschnig, am Mittwoch. Die Zahl könne sich aber ändern, manche Unternehmen könnten wieder hinausfallen, andere dazukommen. Wie lange eine Klärung des ganzen Sachverhalts dauert, sei offen. Finanzministerium mit COFAG-Zuarbeit und EU-Kommission arbeiteten intensiv daran, so die COFAG-Vertreter.

Kurz erklärt geht es darum, dass Österreich Einzelunternehmen staatlich fördern lässt (bzw. ließ). Die EU will aber Unternehmensverbünde fördern. Nun könnten einzelnen Firmen aus Unternehmensverbünden in Österreich Rückzahlungen drohen, wenn sich Wien und Brüssel nicht einigen sollten. Die COFAG prüft derzeit nach. 

Offenbar hohe Summen im Spiel
Antragsberechtigt sind in Österreich laut Richtlinie Einzelunternehmen. Die EU-Kommission sieht aber Förderungen auf Ebene des Unternehmensverbunds als wirtschaftliche Einheit vor - und nicht das gemäß heimischer Richtlinie begünstigte Einzelunternehmen, das womöglich zu einem Unternehmensverbund gehört. Im Zusammenhang damit geht es nun um die Höhe der ab Frühjahr 2020 (bis Ende September 2022) gewährten Wirtschaftshilfen. Die EU-Kommission wandte sich dazu schon im Laufe des Jahres 2022 an die Republik.

Einigen sich Kommission und Finanzministerium (BMF) nicht, müssten manche Firmen Staatshilfen zurückzahlen - die Republik will das aber noch im Sinne der Unternehmen richten. Potenziell dürfte es sich um höhere Summen handeln, denn es geht um mehrere geförderte Firmen aus Unternehmensverbünden. Summen wollten die COFAG-Chefs auf Nachfrage keine nennen.

COFAG: „Keine einfache Rechtsfrage“
Konkret hatte Republik im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuwendungen wie Lockdown-Umsatzersatz, „Fixkostenzuschuss 800.000“, Ausfallsbonus und Verlustersatz nicht geprüft, ob die begünstigten Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit (Unternehmensverbund) mit Tochter- oder Schwesterunternehmen bilden und dadurch der beihilferechtliche Höchstbetrag von 2,3 beziehungsweise zwölf Millionen Euro (beim Verlustersatz) überschritten wurde. Die COFAG-Chefs sprachen von „keiner einfachen Rechtsfrage, die sauber geklärt werden muss. Alle arbeiten mit Hochdruck daran“, sagte Schimpel.

Kritik an Förderung mit „Gießkanne“
Zuständig ist das Finanzministerium von Magnus Brunner (ÖVP). Für die Richtlinie hatte sein Vorgänger als Finanzminister und Ex-ÖVP-Wien-Chef Gernot Blümel verantwortlich gezeichnet. Dieser betonte in der beginnenden Corona-Krise stets, wie wichtig es sei, rasch zu helfen. In Österreich ist allerdings seit Beginn der Coronaförderungen und weiter über die Hilfen nach der Energiepreisexplosion und Teuerungswelle seitens Kritikern stets eine „Überförderung“ thematisiert worden. Auch Wirtschaftsforscher sind zum Teil dieser Meinung, zumindest wird die „Gießkanne“ sehr oft kritisiert.

SPÖ sieht „systematische Überförderung“
„Die Corona-Wirtschaftshilfen der Regierung sowie die Abwicklung der Hilfszahlungen über die COFAG waren von Beginn an falsch aufgesetzt“, kritisierte SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter in einer Aussendung. „Die Regierung war jedoch nie bereit, dieses Desaster zu stoppen.“ Die Sozialdemokraten hätten stets gewarnt vor „ungerechtfertigte Auszahlungen und Überförderungen“, wie sie nun im Raum stünden. Sie seien sich sicher, dass es „eine systematische Überförderung einzelner Konzerne“ gegeben habe.

Scharfe Kritik kommt auch von den NEOS: „Die aktuellen Entwicklungen zeigen einmal mehr, wovor wir von Anfang an gewarnt haben“, so Budget- und Finanzsprecherin Karin Doppelbauer. „Nämlich, dass die COFAG eine völlig undurchsichtige und sündteure Fehlkonstruktion der türkis-grünen Bundesregierung ist, bei der die Richtlinien so ausgelegt wurden, dass viele massiv profitiert haben, während andere leer ausgegangen sind.“ Die Leidtragenden seien die Steuerzahler, die die „Geldgeschenke“ zurückzahlen müssten, sowie die Unternehmen, die mit „massiver Rechtsunsicherheit“ konfrontiert seien.

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