Fünf Jahre lang

Musikschullehrer soll Mädchen missbraucht haben

Oberösterreich
20.03.2023 07:00

Während des Unterrichts habe er vor allem eine Schülerin immer wieder zu sich auf den Schoß geholt. Ein Musikschullehrer aus dem Bezirk Kirchdorf an der Krems in Oberösterreich soll aber zumindest zwei Opfer sexuell missbraucht, beziehungsweise belästigt haben.

Schon wieder ein Musikschullehrer, der sich dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs stellen muss. Dieses Mal nicht in Niederösterreich, wo kürzlich zwei Fälle bekannt geworden sind, sondern in Oberösterreich.

Bisher zwei Opfer
Der heute 61-Jährige, der in einer Musikschule im Bezirk Kirchdorf unterrichtet hat - aus Opferschutzgründen nennen wir die Gemeinde nicht - soll von September 2019 bis Mai des Vorjahres zumindest ein Mädchen regelmäßig missbraucht haben, auch ein zweites Opfer hat sich inzwischen gemeldet, dieses soll aber nicht so oft wie das andere auf den Schoß des Herrn Lehrers geholt worden sein.

Fakten

§ 207 StGB Sexueller Missbrauch von Unmündigen
Abs. 1: Wer außer dem Fall des § 206 eine geschlechtliche Handlung an einer unmündigen Person vornimmt oder von einer unmündigen Person an sich vornehmen lässt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Abs. 2: Ebenso ist zu bestrafen, wer eine unmündige Person zu einer geschlechtlichen Handlung mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen.
Abs. 3: Hat die Tat eine schwere Körperverletzung zur Folge oder wird die unmündige Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat sie aber den Tod der unmündigen Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Abs. 4: Übersteigt das Alter des Täters das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als vier Jahre, wird die unmündige Person durch die Tat weder längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt noch in besonderer Weise erniedrigt und ist keine der Folgen des Abs. 3 eingetreten, so ist der Täter nach Abs. 1 und 2 nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet.

Hatte „Liebling“
Die beiden Mädchen sind mittlerweile 15 Jahre alt. Der Musikschullehrer soll die Kinder, vor allem seinen „Liebling“ - trotz Widerstands - während des Unterrichts auf seinen Schoß gezogen und deren Intimzonen berührt haben. Dabei blieben die Hände nicht nur oberhalb der Kleidung.

Nachdem die Taten ruchbar geworden waren, nahm die Polizei die Ermittlungen auf und es wurde Anklage gegen den Musikschullehrer erhoben. Er muss sich nun am Landesgericht Steyr wegen „Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen“ und „Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses“ verantworten. „Das Strafmaß liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft“, sagt Gerichtssprecherin Christina Forstner.

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