Im Prozess um den Motorsportunfall, bei dem im August des Vorjahres bei einer Rennveranstaltung in Kärnten elf Zuschauer verletzt wurden, ist am Freitag am Bezirksgericht Feldkirchen eine Diversion ausgesprochen worden.
Angeklagt wurden der Obmann des Vereines aus St. Margarethen und der Verein MS Team Cockpit selbst. Der Obmann (66) musste sich und den Verein wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, weil der Vorwurf im Raum stand, dass der Zuschauerraum nicht ordnungsgemäß abgesichert gewesen war.
Wegen Fahrfehlers in Menschenmenge gekracht
Wegen eines Fahrfehlers verlor ein Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug bei dem Bewerb in der Sportarena Falkert in der Ortschaft Patergassen im Gemeindegebiet von Ebene Reichenau. Er krachte direkt in eine Personengruppe. In diesem Bereich hätten Baumstämme das Ausbrechen des Wagens in die Zuschauergruppe verhindern sollen. Die Zuschauer waren durch Baumstämme gesichert, doch genau an der Stelle, wo der Unfall passierte, lagen keine.
Laut Obmann hätte dort eigentlich nichts passieren können, da die Fahrer bei einer Vorbesprechung dazu angehalten worden waren, das Areal nach dem Ziel im Schritttempo zu verlassen. „Der Fahrer wollte aber noch ein ,Ringerl‘ drehen und da ist ihm der Wagen ausgebrochen. Ich weiß, so etwas darf nicht passieren“, sagte der Obmann vor Richterin Irene Malle - de Cilla.
„Es ist einfach klar, die Absperrung war nicht in Ordnung“, so die Richterin bei der Urteilsverkündung. Beide Angeklagte, der Verein sowie sein Obmann, müssen ein Bußgeld in der Höhe von 1528 Euro bzw. 1328 Euro bezahlen, sowie je 1000 Euro Schmerzengeld für die Schwerverletzten und je 300 Euro für die Leichtverletzten. Der Angeklagte übernahm die Verantwortung über den Unfall.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.