Prozess vertagt

Junger Messerstecher auf der Anklagebank

Burgenland
28.02.2023 20:00

Bei einem wilden Streit wurde im Juli ein Teenager so schwer verletzt, dass er notoperiert werden musste. Jetzt saßen die mutmaßlichen Täter in Eisenstadt auf der Anklagebank.

Regelrechte „Wildwest-Szenen“ spielten sich im Juli in Mattersburg ab. An einer Bushaltestelle attackierten drei Jugendliche mehrere Teenager mit Pfefferspray und stachen einen von ihnen nieder. Das Opfer ist allerdings kein Unbekannter: Der 16-Jährige erlangte wenig später traurige Berühmtheit, als er gemeinsam mit einem Syrer kurz vor Weihnachten in Schattendorf auf einen Familienvater einprügelte, der kurz darauf verstarb – laut Obduktion sollen die Schläge den Tod aber nicht verursacht haben.

Angst vor Opfer als Auslöser?
Für die Auseinandersetzung im Sommer dieses Jahres in Mattersburg mussten sich jetzt die drei mutmaßlichen Täter, aber auch das Opfer vor dem Landesgericht in Eisenstadt verantworten. Denn der später niedergestochene 16-Jährige soll zuvor die drei späteren Täter bedroht haben. Laut Staatsanwältin habe der Teenager gesagt, dass er „sie und ihre Familien abstechen“ werde. Aus Rache hätten sie deshalb die Attacke auf den Schüler geplant.

Täter selbst noch halbe Kinder
Daher waren die drei Hauptbeschuldigten im Alter von 14 bis 16 Jahren (zur Tatzeit) auch wegen „absichtlicher schwerer Körperverletzung“, das Opfer dagegen „nur“ wegen „gefährlicher Drohung“ angeklagt. Der Erstangeklagte (damals 15) bekannte sich nicht schuldig. Ihm gehörte zwar das Messer, er habe es dem Zweitangeklagten (damals 14), der zustach, jedoch im geschlossenen Zustand übergeben und nichts von dessen Absichten gewusst. 

Der Zweitangeklagte bekannte sich schuldig. Der Drittangeklagte (damals 16) hatte das Opfer (den Viertangeklagten) und dessen Freunde mit Pfefferspray traktiert. Auch er gab die Tat zu. Alle drei Hauptangeklagten erklärten jedoch, dass sie einfach Angst vor dem brutalen Viertangeklagten und dessen „Gang“ gehabt hätten. Ohne es explizit zu sagen, stellten sie die Tat als „spontanen Akt der Notwehr“ dar.

Noch kein Urteil
Der niedergestochene Viertangeklagte wiederum bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Er habe die drei anderen Jugendlichen zu keinem Zeitpunkt bedroht und sei daher im Sinne der Anklage absolut unschuldig.

Das für 15 Uhr erwartete Urteil gab es dann aber nicht. Denn die Senatsvorsitzende gab dem Antrag der Verteidiger statt, weitere Polizisten zur exakten Klärung des Tatherganges als Zeugen zu vernehmen. Der Prozess wurde vertagt.

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Burgenland-Krone
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