Opfer verwechselt

Studentin in der U-Bahn an den Hintern gegrapscht

Gericht
09.02.2023 15:36

Aus dem Nichts griff ein 27-jähriger einer Studentin einfach auf den Hintern. Damit nicht genug, wurde er auch noch gegenüber einer Passagierin in der U-Bahn aggressiv und drückte sie gegen die Wand. Erinnern will er sich an das meiste nicht mehr. Er stand unter Drogen. Für den Richter: „Ein ganz klarer Fall von sexueller Belästigung!“

Begonnen hat der Dienstag wie jeder andere Tag auch: Die junge Frau war auf dem Weg in die Universität. Nahm dafür regelmäßig die U3 Richtung Simmering. „Plötzlich habe ich gespürt, wie mir jemand an den Hintern gefasst hat“, schilderte sie im Zeugenstand im Landesgericht Wien. Beim Umdrehen bot sich ihr das Bild eines 27-Jährigen, der sie unverfroren angrapschte. 

Zweites Opfer völlig verängstigt
Im Zuge einer Konfrontation wurde er dann aggressiv. Eine zu Hilfe eilende Frau attackierte er: Mit voller Wucht stieß er sie an den Schultern gegen die U-Bahnwand, drückte sie in die Ecke. „Seitdem habe ich Angst davor, mich in der Öffentlichkeit zu bewegen. Ich bleibe, wenn möglich, nur zu Hause.“ - so heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Opfers. Zum Prozess erscheint die Frau als Zeugin nicht.

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Ich habe mir eingebildet, dass diese Frau meine Freundin sei.

27-jähriger Angeklagter zu dem Hintergrapscher

Der Algerier versucht sich vor dem auszubildenden Richter Nikolai Nikolic und Richter Stefan Apostol zu rechtfertigen: „Ich habe mir eingebildet, dass diese Frau meine Freundin sei.“ Und wie kam es zu dieser fatalen Verwechslung? Er habe an diesem Tag Cannabis geraucht. „Ich bin Marihuana nicht gewohnt. Wir haben das in Algerien nicht“, beteuert er und schiebt den Grapscher und das aggressive Verhalten danach auf eine drogenbedingte Hemmungslosigkeit. 

„Aus Lust und Laune auf Hintern gegriffen“
Der Richter sieht das anders. Der Angeklagte habe „einfach aus Lust und Laune hinaus der Frau auf den Hintern gegriffen“. Wegen sexueller Belästigung, versuchter Körperverletzung und Nötigung der Helfenden bedeutet das fünf Monate bedingt, nicht rechtskräftig. Den Opfern muss er 1000 Euro und 1240 Euro Schadenersatz zahlen.

Aus der Untersuchungshaft wird der 27-Jährige zwar mit sofortiger Wirkung entlassen, danach aber gleich in Schubhaft überstellt. In Österreich hält sich der Algerier nämlich seit längerem illegal auf. 

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