Eine steirische Ärztin stand am Freitag wegen Tierquälerei vor Gericht, weil sie mit ihrem Pferd zu einer Corona-Demo in Gleisdorf erschienen war. Die 51-Jährige gab sich beim Prozess wenig kooperativ und provozierte Richterin und Staatsanwalt. Am Ende wurde sie freigesprochen (nicht rechtskräftig).
Während der Corona-Pandemie entwickelte sich das oststeirische Gleisdorf zu einer Hochburg der Maßnahmen- und Impfpflichtgegner. Regelmäßig marschierten Hunderte Demonstranten bei sogenannten „Lichterspaziergängen“ durch die Stadt.
Immer wieder dabei war auch eine prominente Akteurin der Corona-Demo-Szene, eine 51-Jährige Ärztin, über die wegen ihrer Äußerungen und ihres Verhaltens schon im Februar 2021 ein Berufsverbot verhängt worden war.
Hoch zu Ross auf Demo
Für einen skurillen Auftritt bei einer Demo im März 2022 musste sich die Frau nun in Graz vor Gericht verantworten. Die einstige Spitalsärztin hatte sich damals mit ihrem Pferd unter die Demonstranten gemischt. Angesichts des Lärms und Polizei-Blaulichts soll das Pferd massiv gestresst gewesen sein. So nahm es zumindest ein Polizist wahr und erstattete Anzeige wegen Tierquälerei.
Die Stimmung beim Prozess am Freitag war von Beginn an aufgeheizt, die Angeklagte, die von einigen Gesinnungsgenossinnen und -genossen begleitet wurde, gab sich trotzig und strapazierte von Anfang an die Nerven von Richterin und Staatsanwalt. Schon bei der anfänglichen Überprüfung der Personalien kam es zum ersten Wortgefecht. Nach ihrem aktuellen Beruf gefragt antwortete die 51-Jährige der Richterin: „Das geht Sie nichts an. Was machen Sie denn beruflich?“
„Pferd erfreut sich bester Gesundheit“
Schuldig der Tierquälerei fühlte sie sich freilich nicht: „Das ist ja wohl ein schlechter Witz.“ Ihr Anwalt warf ein: „Das Pferd erfreut sich bester Gesundheit.“ Die Angeklagte ließ es sich auch nicht nehmen, noch einmal den Zweck ihres Auftritts zu erläutern, nämlich dass die Menschen „erkennen, was diese Giftspritze (die Covid-Impfung, Anm.) anrichtet“ – „Es geht um Tierquälerei, nicht die Art der Versammlung“, hielt die Richterin trocken entgegen und übersah geflissentlich die ständigen Provokationen in Form von süffisantem Lächeln oder Zwischenrufen und befragte noch zwei Zeugen. Ein Polizist gab an, das Pferd wäre beinahe in einen Streifenwagen gerannt, was die Beschuldigte zurückwies. Im tierärztlichen Gutachten hieß es, so eine die Situation stelle für Tiere „unnötige Qualen“ dar.
Freispruch „im Zweifel“
Am Ende reichte es aber nicht für eine Verurteilung, die Frau wurde „im Zweifel“ freigesprochen, weil „nicht mit erforderlicher Sicherheit eine Straftat festgestellt werden konnte“, begründete die Richterin. Triumphierend zog die ganze Impfgegner-Truppe ab. „Wir gehen jetzt feiern“, sagte die Ärztin zum Staatsanwalt. „Das ist mir egal, schönen Tag noch“, ließ er sich auch zum Abschluss nicht provozieren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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