75 Mio. Euro vom Bund

Zehnmal mehr Haushalte erhalten Heizkostenzuschuss

„Wer bekommt 75 Millionen Euro Heizkostenzuschuss?“, fragte die „Krone“ im Online-Bericht am Dienstag. Diesen Betrag für Oberösterreich beschließt kommende Woche der Nationalrat. Am Donnerstag gaben ÖVP und FPÖ die Antwort.

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel werden so eingesetzt, dass künftig 250.000 statt bisher 25.000 Haushalte in Oberösterreich vom Heizkostenzuschuss profitieren. Das beschloss die Landeskoalition in einer Arbeitsklausur im Mühlviertel. „Ganz besonders sollen Familien und Alleinerziehende berücksichtigt werden“, präzisiert Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP).

Online-Beantragung möglich
Wie hoch die konkreten Einkommensgrenzen zur Bezugsberechtigung sein werden, will Schwarz-Blau heute bekanntgeben. Beantragt werden kann der Heizkostenzuschuss weiter beim eigenen Wohnsitz-Gemeindeamt beziehungsweise beim Magistrat. Ab April soll dafür auch ein Online-Tool zur Verfügung stehen.

Weitere Klausur-Themen, die am Donnerstag auf der Agenda standen: sichere Energieversorgung und Verbesserung des Gesundheitssystems.

explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Kommentare lesen mit
Jetzt testen
Sie sind bereits Digital-Abonnent?