26.01.2023 13:52 |

Verfahren eingeleitet

Terror im Netz: EU-Kommission rügt Österreich

Weil Österreich nach Ansicht der EU-Kommission die EU-Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, hat die Brüsseler Behörde nun ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Was konkret Österreich nicht beachtet, geht aus einer Mitteilung vom Donnerstag allerdings nicht hervor.

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Die EU-Staaten hatten für die Umsetzung der Vorschrift bis 7. Juni 2022 Zeit. Ziel der entsprechenden Verordnung sei es, zu verhindern, „dass Terroristen das Internet missbrauchen, um ihre Ideologien zu verbreiten, online Menschen einzuschüchtern und Anhänger anzuwerben und zu radikalisieren“, so die EU-Kommission.

Die Regelung schaffe eine Rechtsrahmen „für die Entfernung terroristischer Online-Inhalte innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer Entfernungsanordnung einer zuständigen nationalen Behörde und verpflichtet Unternehmen, besondere Maßnahmen zu ergreifen, wenn ihre Plattformen solchen Inhalten ausgesetzt sind“. Strenge Schutzvorkehrungen sollen „die uneingeschränkte Achtung der Meinungs- und Informationsfreiheit“ gewährleisten.

Neben Österreich leitete die EU-Kommission in dieser Sache auch Verfahren gegen 21 weitere Mitgliedsländer ein. Die betroffenen EU-Staaten müssen binnen zwei Monaten auf das Schreiben der EU antworten, sonst treibt die EU-Kommission mit einer mit „Gründen versehenen Stellungnahme“ das Vertragsverletzungsverfahren voran.

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