U-Ausschussreform

„Ein Scheitern der Reform ist nicht akzeptabel“

Vorarlberg
21.01.2023 09:30

Grünen-Chefin Eva Hammerer will nach dem Scheitern der U-Ausschussreform des Vorarlberger Landtags einen Konsens finden. Nachdem sich die Fraktionsführer der Landtagsparteien nicht auf eine Schlichtungsinstanz einigen konnten, waren die Verhandlungen am Donnerstag geplatzt. 

Für Eva Hammerer, Landessprecherin der Grünen, ist das letzte Wort in Sachen U-Ausschuss noch nicht gesprochen. „Ich kann einfach nicht akzeptieren, dass die Reform gescheitert ist. Schließlich sind sich alle Parteien in zwölf Punkten einig und es gibt zwei gute Lösungen für den letzten Punkt.“ Gescheitert war die U-Ausschussreform am Donnerstag lediglich deshalb, weil sich ÖVP und die Opposition nicht auf eine übergeordnete Schlichtungsinstanz einigen konnten.

ÖVP war dagegen
Die ÖVP hatte sich gegen das Landesverwaltungsgericht ausgesprochen. Damit allerdings waren die Oppositionellen überhaupt nicht einverstanden. Naheliegender wäre die Lösung mit dem Landesverwaltungsgericht schon allein deshalb, weil das Pendant bei Untersuchungsausschüssen auf nationaler Ebene der Verfassungsgerichtshof ist. Landesvolksanwalt oder -rechnungshof, die Favoriten der ÖVP, könnten bereits jetzt eingebunden werden - etwa um Beweise zu sammeln oder Sachverhalte zu bewerten.

Hammerer sieht bei beiden Lösungen Vor- und Nachteile. Volksanwalt und Rechnungshof etwa könnten Akten einsehen und deshalb besser über deren Herausgabe entscheiden. Ein Gericht wiederum hätte den Vorteil, dass man in Revision gehen könne.

Leben kann Hammerer mit beiden Varianten
Sie drängt weiter auf eine Entscheidung, damit nicht am Ende die Demokratie als Verlierer dastehe. „Zudem würde eine große Chance vertan, das durch diverse Skandale verloren gegangene Vertrauen in die Politik wiederzugewinnen.“ Theoretisch könnten die Grünen die Reform mit der ÖPV umsetzen. Vorstellbar wäre für Hammerer auch, die Sache mit der Schlichtungsinstanz nachträglich zu entscheiden. Sie schlägt vor, den Verfassungsgerichtshof mit der Prüfung zu beauftragen, ob das Landesverwaltungsgericht bei Untersuchungsausschüssen eingebunden werden darf. 

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