Die Geflügelpest weitete sich in Oberösterreich aus. Nachdem in der Vorwoche in im Innviertel bei einem Privatbetrieb im Innviertel das Virus bestätigt wurde, werden jetzt zwei Fälle aus Linz-Land und Wels-Land gemeldet.
Am 13. Jänner war der erste Fall in der Nähe zur Salzburger Landesgrenze aufgetreten, betroffen waren Gänse, Enten und Hühner eines Betriebs im Bezirk Braunau. Jetzt gibt es zwei bestätigte neue Fälle, die laut Gefährdungskarte offenbar in direkter Nachbarschaft, aber in zwei verschiedenen Bezirken - Linz-Land und Wels-Land - aufgetreten sind. Beim ersten Betrieb handelt es sich um eine private Haltung von 30 Hühnern und 16 Enten im Bezirk Linz-Land.
Zweiter Betrieb im Bezirk Wels-Land
Ein Teil des Geflügelbestandes ist bereits verendet oder musste aufgrund der Schwere der Erkrankung notgeschlachtet werden. Beim zweiten Betrieb handelt es sich um eine landwirtschaftliche Hühnerhaltung im Bezirk Wels-Land, bestehend aus zwei Herden mit 350 bzw. 200 Tieren. Auch hier sind bereits einige Hühner an der Erkrankung verendet, der Rest muss ebenfalls getötet werden.
„Die Geflügelpest stellt für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen. Da aufgrund der aktuellen Nachweise in Österreich nunmehr davon auszugehen ist, dass das Virus in der Wildvogelpopulation in Österreich grassiert, sind Geflügelhalter bundesweit aufgerufen, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten“, betont Landesveterinärdirektor Thomas Hain.
Schutzzone wird amtstierärztlich kontrolliert
Rund um die betroffene Haltung wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet, um ein potenzielles Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potenzielle Übertragung zu verhindern. Innerhalb der Schutzzone (3-Kilometer-Radius) werden alle Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert.
Das gilt in der Schutz- und Überwachungszone:
Symptome beim Geflügel
Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:
Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.
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