Klein- und Großbetrieb

Zwei weitere Fälle von Geflügelpest in OÖ

Chronik
19.01.2023 17:32

Die Geflügelpest weitete sich in Oberösterreich aus. Nachdem in der Vorwoche in im Innviertel bei einem Privatbetrieb im Innviertel das Virus bestätigt wurde, werden jetzt zwei Fälle aus Linz-Land und Wels-Land gemeldet.

Am 13. Jänner war der erste Fall in der Nähe zur Salzburger Landesgrenze aufgetreten, betroffen waren Gänse, Enten und Hühner eines Betriebs im Bezirk Braunau. Jetzt gibt es zwei bestätigte neue Fälle, die laut Gefährdungskarte offenbar in direkter Nachbarschaft, aber in zwei verschiedenen Bezirken - Linz-Land und Wels-Land - aufgetreten sind. Beim ersten Betrieb handelt es sich um eine private Haltung von 30 Hühnern und 16 Enten im Bezirk Linz-Land.

Zweiter Betrieb im Bezirk Wels-Land
Ein Teil des Geflügelbestandes ist bereits verendet oder musste aufgrund der Schwere der Erkrankung notgeschlachtet werden. Beim zweiten Betrieb handelt es sich um eine landwirtschaftliche Hühnerhaltung im Bezirk Wels-Land, bestehend aus zwei Herden mit 350 bzw. 200 Tieren. Auch hier sind bereits einige Hühner an der Erkrankung verendet, der Rest muss ebenfalls getötet werden.

„Die Geflügelpest stellt für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen. Da aufgrund der aktuellen Nachweise in Österreich nunmehr davon auszugehen ist, dass das Virus in der Wildvogelpopulation in Österreich grassiert, sind Geflügelhalter bundesweit aufgerufen, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten“, betont Landesveterinärdirektor Thomas Hain.

Schutzzone wird amtstierärztlich kontrolliert
Rund um die betroffene Haltung wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet, um ein potenzielles Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potenzielle Übertragung zu verhindern. Innerhalb der Schutzzone (3-Kilometer-Radius) werden alle Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert.

Das gilt in der Schutz- und Überwachungszone:

  • Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern (z.B.: in Ställen), dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstellungsverpflichtung auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt!
  • Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren.
  • Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen.
  • Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
  • Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.

Symptome beim Geflügel
Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:

  • Massenerkrankung
  • Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
  • Atemnot
  • Grünlich wässriger Durchfall
  • Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
  • Anschwellung im Kopfbereich
  • Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
  • Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
  • Mattigkeit
  • Fieber

Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.

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