Der erste Satz ging bei 35 Grad Celsius mit 7:5 an ihn. Da fasste der deutsche Tennisprofi Mats Rosenkranz beim ATP-Challenger auf Kreta den Entschluss, sich in einer Pause kurz abzuduschen. Danach folgte eine noch viel kältere Dusche – der Oberschiedsrichter disqualifizierte ihn. Sein Argument: „Regel ist Regel“.
Der Oberschiedsrichter sprach die Strafe beim Spiel von Rosenkranz gegen den Italiener Pietro Fellin aus, da Duschen laut dem Regelwerk der ATP verboten ist. Die Regel dient dazu, die Durchsetzung der Anti-Doping-Vorgaben zu gewährleisten.
„Ich wusste nicht, dass ich nicht duschen darf. Ich habe einfach zehn Sekunden abgeduscht“, sagte Rosenkranz auf dem Platz – gut vernehmbar durch die Court-Mikrofone: „Er meinte, dass er mir das gesagt hat, aber er hat es mir nicht gesagt. Ich kannte die Regel nicht.“
Das erlaubte Verhalten der Spieler in den Satzpausen ist im ATP-Regelwerk klar festgeschrieben. So sind beispielsweise Toilettengänge zulässig, dürfen allerdings höchstens drei Minuten lang sein. Konkret heißt es im Regelwerk: „Toiletten- oder Kleiderwechselpausen dürfen nur während einer Satzpause genutzt werden und können für keinen anderen Zweck genutzt werden.“
„Der Kampfrichter verwies auf die Regel“
Eine noch härtere Disqualifikation erlebte Para-Schwimmer Andreas Onea, der als kleiner Bub bei einem Autounfall seinen linken Arm verlor: „Es war ein Wettkampf in der nichtbehinderten Klasse. Als ich den Kampfrichter nach dem Warum fragte, verwies er auf die Regel, dass man mit beiden Händen anschlagen muss. Später hörte ich, dass man mich nicht bei diesem Wettkampf dabei haben wollte. Behinderten sollen doch bitte schön bei den Behinderten bleiben und nicht hier anderen Teilnehmern ohne Behinderung einen Platz wegnehmen.“
Onea, der mit fünf Paralympics-Teilnahmen und zwölf Medaillen bei Großereignissen Österreichs erfolgreichster Para-Schwimmer ist, sagt: „Jahre später habe ich bei den Staatsmeisterschaften der Nichtbehinderten ein B-Finale gewonnen, wurde nicht mehr disqualifiziert. Aber die Barrieren im Kopf gibt es bei vielen immer noch. Die gehören weg. Viele müssen noch lernen, dass Menschen mit Behinderung sehr viel schaffen können, wenn man sie lässt.“
„Ein anderer Vater legte Protest ein“
So sieht es auch Günther Matzinger, der bei den Paralympics 2012 in London Gold über 400 m und 800 Meter gewann. Der Salzburger, der mit einer Dysmelie des rechten Unterarms geboren wurde, hatte ein ähnlich verrücktes Erlebnis wie Onea: „Als ich vor vielen Jahren bei den Staatsmeisterschaften der Nichtbehinderten über 400 Meter gelaufen bin, legte der Vater eines anderen Teilnehmers Protest ein, weil ich beim Start nicht gemäß der Regel beide Hände am Boden hatte. Aber die Wettkampfrichter haben ihm sehr schnell den Wind aus den Segeln genommen.“
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