Josef Wallner, Bürgermeister von Deutschlandsberg, wurde am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauch verurteilt. Er soll ohne rechtliche Grundlage Genehmigungen für Veranstaltungen in einem Gastgarten ausgestellt haben. Auch ein mitangeklagter Wirt wurde verurteilt. Beide fühlten sich nicht schuldig.
„Es ist ein Fall von Freunderlwirtschaft“, war Staatsanwalt Daniel Weinberger überzeugt. Er schilderte, wie es immer wieder Streit um den Gastgarten eines Lokals beim Deutschlandsberger Hauptplatz gegeben hatte. Der Wirt soll dort ohne gültige Genehmigung Veranstaltungen abgehalten haben, was auch zu Lärmbelästigung für die Nachbarn geführt habe.
Außerdem prangerte der Ankläger an, dass Bürgermeister Wallner in einigen Fällen die Genehmigungen ohne Gebühren ausgestellt habe. Der Schaden für die Gemeinde beträgt rund 60 Euro, die der Bürgermeister mittlerweile aus eigener Tasche bezahlt hat.
„Wenn man 22 Jahren Bürgermeister ist, weiß man das.“
Staatsanwalt Daniel Weinberger
„Zeit der Ortskaiser ist vorbei“
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, immer wieder selbst Genehmigungen ohne rechtliche Grundlage ausgefertigt zu haben. So sei eine Verlängerung der Sperrstunde nur für den Gastgarten gar nicht möglich, das könne nur für das gesamte Lokal erteilt werden, betonte der Ankläger. Dazu wäre ein Verfahren nötig gewesen „und wenn man 22 Jahre Bürgermeister ist, weiß man das“, war der Staatsanwalt überzeugt und betonte: „Die Zeit der Ortskaiser ist vorbei.“ Zur Anklage hatte ein Bescheid geführt, den der Bürgermeister vor seiner Abreise in den Urlaub in aller Eile zu Hause ausgefertigt hatte. Dieses Schriftstück machte die Polizei misstrauisch, und so kam es zu einer Überprüfung.
„Der Anklagevorwurf wackelt und hinkt gewaltig“, führte der Verteidiger des Politikers aus. „Gerade er ist kein Ortskaiser“, betonte der Anwalt und erklärte, sein Mandant habe lediglich 2020 „in einer Ausnahmezeit dafür gesorgt, dass Möglichkeiten für Aktivitäten von Jugendlichen geschaffen werden“.
Kein Gastgarten, nur ein paar Stehtische
Der Bürgermeister fühlte sich nicht schuldig. „Es war kein Gastgarten, es sind nur für punktuelle Veranstaltungen Stehtische aufgestellt worden“, schilderte der Angeklagte. Seine Beziehung zum Wirt sei „korrekt, aber kein freundschaftliches Verhältnis“. Von den Beschwerden der Anrainer wegen des Lärms bei den Veranstaltungen habe er „nie etwas von der BH gehört, auch nicht informell“.
Im Fall einer Veranstaltung schickte er ein Fax an die Polizei, dass alles genehmigt sei, nach Meinung der Anklage ohne jede rechtliche Grundlage. Der Beschuldigte gab an, er wollte einfach kurzfristig ermöglichen, dass alles stattfinden könne. „Man kann als Bürgermeister nicht etwas ohne Grundlagen machen, nur weil man es für gut hält“, hielt Richterin Angelika Hacker dem Angeklagten vor.
Man kann als Bürgermeister nicht etwas ohne Grundlagen machen, nur weil man es für gut hält
Richterin Angelika Hacker
Den Staatsanwalt interessierte, um welche Veranstaltungen es sich gehandelt habe, das gehe aus den Genehmigungen nie hervor. „Es war zur Coronazeit, da konnten die Leute aus dem Lokal in den Hof gehen und dort am Stehtisch ohne Maske etwas trinken“, erzählte der Bürgermeister. „Das ist für Sie eine Veranstaltung?“, wunderte sich der Ankläger. „Eine Aktivität“, verbesserte der Befragte.
Auch Wirt fühlt sich nicht schuldig
Der Wirt des Lokals muss sich wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch verantworten. Er fühlte sich ebenfalls nicht schuldig. „Sind Sie mit dem Bürgermeister befreundet?“, wollte die Richterin wissen. „Wir sind bekannt“, ging der Angeklagte auf Distanz. Die Genehmigungen habe er nur gebraucht, „damit ich bei Kontrollen etwas vorzeigen kann“.
Dass diese Formulare unterschiedlich ausgesehen haben, hatte ihn nicht weiter interessiert. Die Unterscheidung zwischen Veranstaltung, Aktivität oder Gastgarten habe ihn nie beschäftigt: „Ich habe gesagt, was ich vorhabe. Stehtische aufstellen. Sonst nichts“, betonte er.
Schuldspruch für Bürgermeister und Wirt
Richterin Angelika Hacker spricht den Bürgermeister und den Wirt schuldig. „Es darf keinen Freibrief für Bürgermeister geben", erklärte sie in der Urteilsbegründung. Wallner wird zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro und vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Wirt zu einer Geldstrafe von 3000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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