Arbeitsrechtsexpertin:

Burgtheater reagierte bei Teichtmeister zu spät

Die Führung des Burgtheaters muss sich nach Bekanntwerden des Kinderporno-Skandals rund um den Schauspieler Florian Teichtmeister viel Kritik gefallen lassen. Zwar betont man, dass es keine Indizien gegeben hätte und man nicht auf Basis unbestätigter Gerüchte eine Dienstfreistellung anordnen könne, doch Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak sieht das anders. Ihrer Ansicht nach hat das Burgtheater „viel zu spät reagiert“.

Der Argumentation, es habe keine arbeitsrechtlichen Möglichkeiten gegeben, die Unschuldsvermutung gegolten und Teichtmeister die Vorwürfe glaubhaft bestritten, kann Rechtsanwältin Körber -Risak nichts abgewinnen. „Eine Unschuldsvermutung gibt es im Strafrecht, hat aber nichts damit zu tun, wenn ich mich als Arbeitgeber mit einem möglichen Entlassungsgrund auseinandersetze“, betonte Körber-Risak am Montag im Ö1-„Mittagsjournal“. Vielmehr gelte es, eine Interessensabwägung zu treffen - in diesem Fall einerseits die Pflichten der Geschäftsführung gegenüber dem Burgtheater und dessen Reputation, aber auch die Fürsorgepflicht gegenüber der Belegschaft; andererseits die Möglichkeit eines arbeitsrechtlichen Verfahrens wegen einer Entlassung oder einer Suspendierung. Sie wisse, so Körber-Risak, „in welche Richtung die Güterabwägung hätte gehen müssen“.

Die Arbeitsrechtsexpertin verwies auf einen Artikel in der „Krone“ vom September 2021, in dem bereits von Hausdurchsuchungen zu lesen war, wenn auch ohne Namensnennung des Schauspielers. Das Burgtheater habe gewusst, um wen es gehe. Eine Hausdurchsuchung bedinge, dass es einen dringenden Tatverdacht gibt. „Und sobald ich das aus einer Zeitung weiß“, führte Körber-Risak aus, „muss ich als Arbeitgeber aktiv werden.“

Psychiaterin: Unterschied zwischen Pädophilie und Pädosexualität
In gut drei Wochen muss sich Teichtmeister wegen des Besitzes von 58.000 Missbrauchsdarstellungen Unmündiger und Minderjähriger vor Gericht verantworten. Er ist geständig, ihm drohen bei einer Verurteilung bis zu zwei Jahre Haft. Laut der Psychiaterin Sigrun Roßmanith konsumieren bis zu fünf Prozent der Männer kinderpornografische Darstellungen. Zwei bis fünf Prozent der Männer haben pädosexuelle Fantasien, erläuterte die Expertin in einem APA-Interview.

Unterschieden werden muss zwischen Pädophilie - also der sexuellen Ausrichtung bzw. dem sexuellen Interesse an kindlichen Körpern - und Pädosexualität. Zweitere bezeichnet ein Verhalten, also die tatsächlich ausgelebte pädophile Sexualität. „Das Ansprechen auf den kindlichen Körper heißt nicht, dass jemand tatsächlich pädosexuell handelt“, sagte Roßmanith. Nicht jeder, der Kinderpornografie konsumiert, ist oder wird ein potenzieller Kindesmissbraucher, betonte die Psychiaterin. Man wisse aber, „dass fast jeder Sexualstraftäter Kinderpornos konsumiert hat“.

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