Glücklich, wer einen Hausarzt hat, der noch nicht in der Nähe des Pensionsalters ist! In Oberösterreich sind aktuell 53 Ordinationen mit Kassenvertrag unbesetzt, 38 davon gehören zur Allgemeinmedizin. Eine der lästigen Folgen sind überlastete Spitalsambulanzen und lange Wartezeiten für Patienten. Wie könnte all das besser werden? Das fragen sich nicht nur Patienten und Patientinnen, sondern auch zentrale Akteure im Gesundheitssystem.
Österreichs Bundesländer haben gerade die Idee, das Geld im Gesundheitsssystem neu zu verteilen. Zwischen Spitälern und niedergelassenen Ärzten soll eine dritte Säule aufgestellt werden, in die Spitalsambulanzen und die Primärversorgungszentren wandern. Der Bund müsse dort der Zahler sein, was die Finanzen der Länder (die die Spitäler weitgehend zahlen) entlasten würde. Oberösterreichs Ärztekammer schlägt jedoch ein einfacheres System vor.
Weiterhin nur zwei Säulen im Gesundheitssystem
Drei Säulen sind der OÖ-Ärztekammer im ohnehin schon komplexen Gesundheitssystem zu viel. Kammerpräsident Peter Niedermoser und Kammeramtsdirektor Felix Wallner schlagen vor, lieber die Spitalsambulanzen (finanziell) aus den Spitälern herauszulösen und dem niedergelassenen Ärztebereich zuzuschlagen. Das heißt, die Kassen würden künftig die gesamte ambulante Versorgung zahlen, die Spitäler weiterhin hauptsächlich die Länder. Das würde auch inhaltlich passen, denn, so Niedermoser und Wallner: „Untersuchungen zeigen, dass in Österreich der Großteil der in Spitalsambulanzen erbrachten Leistungen im niedergelassenen Kassenbereich zu erbringen wäre.“
Positive Auswirkungen für die Patienten
„Die positiven Auswirkungen liegen auf der Hand“, meint das Spitzenduo der OÖ-Ärztekammer: „Die Sozialversicherungsträger hätten aufgrund des Drucks von Seiten der Versicherten einen hohen Anreiz, die wohnortnahe, extramurale (= außerhalb der Spitäler geschehende) Betreuung zu stärken.“ Einfacher geagt: Für die Patientinnen und Patienten würde es den Vorteil bringen, dass es zu einem Ausbau der wohnortnahen Versorgung kommt. Dabei soll - wie in Deutschland - gelten: „Nur wenn die jeweilige ambulante Leistung in einer Ordination nicht wirtschaftlich erbringbar ist, wird sie von einer Spitalsambulanz zugekauft. Das gilt etwa für onkologische Spezialambulanzen, HIV-Ambulanzen oder für investitionsintensive nuklear-medizinische Leistungen.“
Das derzeitige Finanzierungssystem verhindert die unbestritten vernünftige Verlagerung ambulanter Leistungen von der Spitalsambulanz in die Ordination.
Dr. Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer Oberösterreich
So soll die Lösung zusammengefasst aussehen
Die Lösung vieler akut in der Finanzierung des Gesundheitssystems bestehender Probleme, wäre eine getrennte Finanzierung zwischen ambulantem und stationärem Bereich. Der gesamte ambulante Bereich (Ordinationen, Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten und Spitalsambulanzen) sollen von den Krankenkassen im Rahmen des Gesamtvertragssystems (Kassen und Ärztekammern) finanziert werden. Nur der stationäre Bereich wäre über die Gesundheitsfonds der Bundesländer zu steuern.
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