Prozess in Feldkirch

„Kinkerlitzchen-Dieb“ vor Gericht

Vorarlberg
16.11.2022 17:55

Auch wenn er schon 27 Vorstrafen hat: Als Einbrechergröße in die Annalen eingehen dürfte der Angeklagte (39) nicht: Erstens scheint er es nicht auf echte Wertsachen abgesehen zu haben, zweitens lässt er sich meist erwischen. Obwohl die Beute mickrig war, gab es ein gerichtliches Nachspiel.

Weder Juwelen noch Autos oder Gemälde gehören zum Beuteschema des unverbesserlichen Obdachlosen. Dessen Bedürfnisse scheinen viel einfacher gestillt zu sein. Im aktuellen Fall steht der 39-jährige Unterländer wegen dreifachen Diebstahls vor Gericht. Zum einen handelt es sich um gestohlene Buntstifte für knapp 20 Euro aus einem Supermarkt. In einem anderen Fall geht es um eine Gitarre im Wert zwischen 30 und 40 Euro, die er aus einem Musikgeschäft in Lustenau mitgehen lassen wollte. Was der Beschuldigte auch gleich in seiner Einvernahme im Prozess zugibt.

Nur die Sache mit dem versuchten Fahrraddiebstahl in Bregenz weist der mehrfach einschlägig Vorbestrafte von sich und begründet dies wie folgt: „Ich bin Epileptiker und fahre deshalb entweder mit dem Bus oder gehe zu Fuß. Außerdem habe ich eine Zyste im Gehirn.“ Nachdem eine Zeugin jedoch gesehen haben will, wie sich der Angeklagte an einem Morgen im Mai des vergangenen Jahres am E-Bike ihres Stiefvaters zu schaffen machte, legt der Delinquent nach. Er könne gar nicht um acht Uhr morgens am vermeintlichen Tatort gewesen sein, da er in einem Substitutionsprogramm sei und zu diesem Zeitpunkt bei der Abgabestelle sein musste. „Was aber sein kann, ist, dass mir im Anschluss schlecht geworden ist und ich mich beim Übergeben am Fahrrad abstützte.“

Richter Richard Gschwenter will eine weitere Zeugin befragen. (Bild: Chantal Dorn)
Richter Richard Gschwenter will eine weitere Zeugin befragen.

Für den vorsitzenden Richter eine offensichtlich unbefriedigende Erklärung. Weshalb eine weitere Zeugin den Sachverhalt schildern soll. Am 29. November geht die Verhandlung daher in eine zweite Runde. Im Falle eines Schuldspruchs kann sich der Beschuldigte aufgrund der langen Vorstrafenliste schon mal auf eine Strafverschärfung wegen akuter Rückfallgefahr gefasst machen.

Chantal Dorn
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