Auf einen entspannten Start in ihren Urlaub musste eine Steirerin verzichten. Nicht nur dass ihr Flug um einen halben Tag verspätet war, sollte es später auch noch Probleme bei der Einforderung einer Entschädigung geben. Die Ombudsfrau hat sich des Falles angenommen.
Im Juni ist Ingrid R. aus der Steiermark auf die griechische Insel Paros gereist. Eigentlich sollte die Grazerin mit dem Frühflug einer Billig-Airline von Wien aus nach Athen starten - und dann weiter auf die Urlaubsinsel fliegen. Für Frau R. hieß es jedoch warten. Sehr lange.
Weiterflug versäumt
Nämlich geschlagene zwölf Stunden. „Schließlich hoben wir dann doch noch nach Athen ab“, schilderte die Leserin in ihrer E-Mail. Erst gegen 22 Uhr sei sie dort gelandet. Und habe dann in einem Hotel am Flughafen nächtigen müssen, weil der Weiterflug am nächsten Tag, den sie neu gebucht hatte, bald in der Früh gestartet ist.
Erfolglose Kontaktaufnahme
Nach der Rückkehr aus dem Urlaub versuchte die Steirerin eine Entschädigung für die entstandene Flugverspätung zu erhalten. „Ich habe selbstverständlich versucht, mit der Fluglinie Kontakt aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg“, wandte sich Frau R. letztlich Hilfe suchend an die Redaktion.
Wie die Airline reagierte
Auf die Anfrage der „Krone“-Ombudsfrau reagierte die Airline Ryanair dann plötzlich wie im Flug. In diesem Fall stehe Frau R. laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu. Die 250 Euro wurden der Leserin mittlerweile auf ihr Konto überwiesen.








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