Mann nun ohne Pass

Tempo-Strafe: Behörde verweigert Mann Einbürgerung

Salzburg
07.11.2022 08:00

Ein Kosovare bekam trotz Zusicherung plötzlich doch keinen österreichischen Pass verliehen. Weil er ein Tempo-Limit nicht einhielt, so die Begründung der Behörde. Nun schritt aber das Höchstgericht ein.

Er ist seit 2010 hier, hat eine Ehefrau und zwei Kinder, arbeitet als Fuhrparkleiter bei einer heimischen Firma und will Österreicher werden. Gemeint ist ein Kosovare, der im September 2017 den Antrag zur Verleihung der Staatsbürgerschaft stellte. Jetzt hat der Mann aber gar keinen Reisepass mehr und gilt als Staatenloser, weil die Behörde Fehler machte.

Im Oktober 2020 sicherte ihm das Land noch zu, den österreichischen Pass zu bekommen, sofern er seinen kosovarischen abgebe. Gesagt, getan. Mit 11. Dezember 2020 verlor der Mann seinen kosovarischen Pass. Doch Ende April 2021 widerrief die Behörde die Zusicherung zur Verleihung der Staatsbürgerschaft.

Höchstgericht erkannte Behörden-Fehler
Grund: eine Tempo-Strafe im Straßenverkehr. Um 33 km/h hatte der Mann im Oktober 2020 ein 100er-Limit überschritten. Eine „schwerwiegende Straftat“ für die Behörde, die ihm – mit Verweis auf weitere kleinere Verwaltungsstrafen – die Einbürgerung verwehrte, bestätigte das Landesverwaltungsgericht.

Zu Unrecht, wie nun der Verfassungsgerichtshof erklärte: Eine solche Amtsentscheidung „muss sich auf besonders gewichtige, neu hinzutretende Umstände“ stützen. Dies sei nicht der Fall. Das Land muss die Verfahrenskosten tragen und der Staatenlose kann nun auf einen österreichischen Pass hoffen.

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