Abschusspläne

Für Salzburgs Jäger-Chef ist es ein „Fehlurteil“

Salzburg
28.10.2022 09:15

Laut dem Verwaltungsgerichtshof braucht es für behördliche Abschusspläne den tatsächlichen Wildbestand. Dieser könne aber ohnehin nur geschätzt werden, weiß der Landesjägermeister. Womöglich könnte die Gerichtsentscheidung aber zu einer Anpassung der Jagdgesetze führen.

Die „Krone“ berichtete: Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Abschussplan von der Jagd-Behörde aufgehoben, weil der tatsächliche Wildbestand vom Amt nicht genau ermittelt wurde. Thomas Tscherne, Jagdpächter im Angertal in Bad Hofgastein, hatte das Gericht nach einer Beschwerde eingeschaltet. Er spricht von „einer richtungsweisenden Entscheidung“. Doch was bedeutet das für andere Jäger? Müssen die künftigen Abschusspläne, die die Behörde jedes Jahr vorgelegt, anders berechnet werden? Oder muss das Jagdgesetz nun geändert werden?

Schnappschuss eines Hirsches (Bild: Tröster Andreas)
Schnappschuss eines Hirsches

„Ich will nicht das Gericht verhöhnen, aber das ist ein Fehlurteil. Den tatsächlichen Wildbestand weiß niemand, das ist nicht möglich. Das Wild gehört niemanden. Abschusspläne beruhen auf Schätzungen, Hochrechnungen und Erfahrungswerten“, erklärt Landesjägermeister Max Mayr-Melnhof. Er glaube nicht, dass sich dies auf die Arbeit der Jäger auswirken werde: „Bis auf ein paar Querulanten wird jetzt keiner dagegen vorgehen.“ Man werde das Thema aber in der nächsten Jagdratssitzung besprechen, so Mayr-Melnhof: „Sofern es notwendig ist, werden wir der Landesregierung einen Vorschlag zu einer Gesetzesänderung unterbreiten.“

Tscherne hatte gegenüber der „Krone“ ein Monitoring des Wildes gefordert. Ein solches „findet schon ständig statt“, betont Mayr-Melnhof: „Am Ende ist dies auch nur eine Schätzung.“

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