GoStudent verlängerte unrechtmäßig einen Vertrag. Hilfe gab es für die Eltern von der Arbeiterkammer (AK).
Der Junior der Familie aus dem Nordburgenland hatte in einem Hauptgegenstand ein wenig Nachholbedarf. Als Lösung kam es zu einem Vertrag mit dem Nachhilfeportal GoStudent. Als „fixe Laufzeit“ wurden sechs Monate gewählt, was reichen sollte, um die Kenntnisse wieder aufzufrischen. Als aber auch im siebenten und achten Monat Geld abgebucht wurde, meldeten sich die Eltern bei der Firma. Dort wurden sie auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen, wonach sich ein nicht gekündigter Vertrag um die gewählte Laufzeit noch einmal verlängern würde.
Das Gesetz stellt für eine Vertragsverlängerung in dieser Form strenge Voraussetzungen auf, die durch GoStudent nicht eingehalten wurden.
AK-Konsumentschützer Christian Koisser
„Das ist in Österreich unzulässig“, entgegnet AK-Konsumentenschützer Christian Koisser. Für eine derartige Vertragsverlängerung würden vom Gesetz her strenge Voraussetzungen gelten, die durch GoStudent nicht eingehalten worden sei. Erst Interventionen durch die AK brachten die Nachhilfefirma dazu, die zu Unrecht eingehobenen Beiträge wieder zurückzuzahlen.
Den Konsumentenschützern ist allerdings bewusst, dass sich manche Betroffene mit diesen Vertragsverlängerungen abfinden und zähneknirschend zahlen, obwohl sie für die gebotene Leistung keine Verwendung mehr haben. Für das gesetzwidrig handelnde Unternehmen sei das Vorgehen völlig risikolos: Im schlimmsten Fall muss das Geld zurückbezahlt werden. Laut der AK seien dadurch auch jene Firmen benachteiligt, die sich an das geltende Recht halten würden.









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