Betrugs-Prozess

Mitarbeiterin überweist sich Gutschriften selber

Gericht
12.09.2022 18:00

Über 55.300 Euro soll sich eine Burgenländerin von ihrem Arbeitgeber in die eigene Tasche gesteckt haben. Ihr Motiv war aber keinesfalls Gier. Ihr Verteidiger beschreibt es sogar als ein „nicht allzu verwerfliches“. Trotzdem wird sie zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.

Alleinerziehend, komplizierter Kindesvater und hohe Schulden. Die Angeklagte im Landesgericht Eisenstadt macht auf den ersten Blick keinesfalls den Eindruck, als würde sie einen gut durchdachten Betrug begehen. Doch die Umstände hätten sie dazu gezwungen: „Ich bereue das aus tiefstem Herzen. Ich wusste nur keinen anderen Ausweg“, erzählt sie schluchzend der Richterin.

Kontodaten einfach ausgetauscht
Der Ausweg in dem Fall waren über 55.300 Euro, die sie sich als Mitarbeiterin bei einem burgenländischen Versorgungsunternehmen abgezweigt hat. Sie änderte die Kontonummern der Kunden auf ihre eigene und verbuchte Gutschriften - bis zu 8000 Euro! Das hat auch ein Jahr funktioniert. Erst dieses Jahr, als die 38-Jährige längst nicht mehr dort arbeitete, flog der Betrug auf. Ihr Konto war nämlich noch immer hinterlegt. Das fiel der Bank beim Auszahlen einer Gutschrift auf.

Noch vor dem Prozess zahlte sie den gesamten Schaden an das Versorgungsunternehmen zurück. Deswegen und wegen ihres reumütigen Geständnisses verurteilt sie die Richterin zu acht Monate bedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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