Wegen Veruntreuung einer Bankgarantie in Höhe von 60.000 Euro musste sich am Montag ein 47-jähriger Mann aus dem Vorarlberger Unterland am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Die Staatsanwaltschaft legte dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Transportfirma im Vorarlberger Unterland zur Last, im August des vergangenen Jahres seine Befugnisse über eine Bankgarantie in Höhe von 60.000 Euro wissentlich missbraucht zu haben, indem er diese zugunsten seines Unternehmens einlöste.
Ausgangspunkt ist ein vom Angeklagten gemietetes Geschäftslokal, das zunächst als Lebensmittelgeschäft geführt und später weiter verpachtet wurde. Zwischen den Vertragsparteien bestand eine Rückbauvereinbarung, zu deren Absicherung eine Bankgarantie hinterlegt worden war, die der Mann zu Unrecht gezogen haben soll.
Vorsätzliches Fehlverhalten oder Malheur?
Verteidiger Gerd Endrich sprach von einer unklaren Vertragslage: „Mein Mandant ist davon ausgegangen, dass ihm das Geld zustünde“, da das Objekt nicht im vereinbarten Zustand zurückgegeben worden sei. Ein vorsätzliches Fehlverhalten liege nicht vor, vielmehr handle es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit, bei der man sich bereits auf einen Vergleich geeinigt hätte. Weshalb die Verteidigung für ihren Mandanten eine außergerichtliche Einigung, sprich, eine Diversion, anregte.
Diversion statt Vorstrafe
Im Prozess wies der bislang Unbescholtene die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zwar zurück, räumte aber dennoch Fehler seinerseits in Bezug auf die mündlichen Vereinbarungen ein: „Es tut mir leid, wie die Angelegenheit verlaufen ist. Das hätte nicht sein müssen.“ Richter Alexander Wehinger folgte der Anregung des Verteidigers und so endete der Prozess mit einer außergerichtlichen Einigung in Form einer Geldbuße in Höhe von 1800 Euro sowie 500 Euro als symbolische Schadenswiedergutmachung.
Somit bleibt dem 47-Jährigen ein Eintrag im Strafregister erspart – vorausgesetzt, er zahlt binnen zwei Wochen. Ansonsten wird das Verfahren wieder aufgenommen und es gibt ein Wiedersehen bei Gericht.
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