Kinder als Opfer

Frau zeichnet Gewalt durch Ex auf, wird angeklagt

Gericht
09.03.2026 19:03

Eine Juristin aus Oberösterreich wollte per Handy-Mitschnitt die Misshandlung der Kinder durch den Vater beweisen. Doch jetzt muss sich die Mutter deshalb einem Strafprozess stellen. Die Ermittlungen gegen den Mann wurden indes eingestellt. Zur Empörung der Opferanwälte.

Familienangelegenheiten, die vor Gericht landen, sind oft die heikelsten und komplexesten Rechtsfälle. So auch eine Causa aus Oberösterreich, wo noch dazu zwei Juristen die Hauptakteure sind. Die Mutter wirft dem Vater der gemeinsamen Kinder jahrelange Gewalt und sexuellen Missbrauch an diesen vor. Um dies zu beweisen, fertigte die Frau Tonbandmitschnitte an. Sie sah darin den einzigen Weg, ihren Ex zur Verantwortung zu ziehen.

Opferanwälte stellten Fortführungsanträge
Es kam zu Ermittlungen. Doch die Staatsanwältin in Linz stellte das Verfahren am 9. Dezember 2025 ein – mit der Begründung, dass „die zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist“. Sie räumte laut Opfervertretern dabei aber gleichzeitig ein, dass es jedenfalls zu physischen und psychischen Übergriffen – Ohrfeigen, Beschimpfungen und Drohungen – durch den Vater gegenüber den kleinen Kindern gekommen sei.

Der nächste Schock für die Oberösterreicherin ließ nicht lange auf sich warten. Denn während das Verfahren gegen den Vater eingestellt wurde, flatterte gegen die Mutter ein Strafantrag ins Haus. Sie muss sich demnächst dafür im Bezirksgericht in Linz als Angeklagte verantworten. Der Grund dafür: Die Mitschnitte, welche die Frau angefertigt hatte und auf denen offenbar auch Dritte zu hören sind, erfüllen laut StA den Tatbestand „Missbrauch von Tonaufnahmegeräten“.

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In den Tonbandaufnahmen räumt der Beschuldigte selbst Übergriffe ein.

Philipp Wolm vertritt eines der Kinder.

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Zentrale Beweise wurden übersehen, die kleine Tochter nicht einmal einvernommen.

Anwalt Nikolaus Rast vertritt die Juristin und Mutter.

„In den Aufnahmen räumt der Beschuldigte selbst ein, dem damals im Kindergartenalter befindlichen Opfer Klapse auf die Wange gegeben zu haben. Auch von ,Schnipsern‘ im Intimbereich ist die Rede“, sagt Philipp Wolm, der Anwalt des unmündigen Sohnes des einstigen Paars.

Anwalt Nikolaus Rast, der gemeinsam mit Melanie Kolar die Juristin vertritt, kritisiert die Einstellung scharf. Sie orten ein „fehlerhaft“ geführtes Verfahren und haben nun Fortführungsanträge eingebracht. Ihrer Meinung nach sollten weitere Zeugen vernommen, die Gutachter, die den Kindern posttraumatische Belastungsstörung attestieren, befragt und die Audioaufnahmen technisch aufbereitet werden.

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Um zusätzliche Belastungen für die Kinder zu vermeiden, möchte sich mein Mandant an der öffentlichen Auseinandersetzung dazu nicht beteiligen.

Der Anwalt des Familienvaters

Tonaufnahmen nicht ausreichend ausgewertet?
„Zentrale Beweise wurden übersehen, die kleine Tochter nicht einmal einvernommen“, sagt Rast, „zudem wurden die Tonaufnahmen, die Gewalt und Drohungen belegen, nicht ausreichend ausgewertet.“

Der Anwalt des Vaters rechnet nicht mit einer Fortführung und sagt: „Familiäre Streitigkeiten sind für sich genommen bereits für alle Beteiligten belastend, insbesondere für die Kinder. Um zusätzliche Belastungen zu vermeiden, möchte sich mein Mandant an der öffentlichen Auseinandersetzung dazu nicht beteiligen.“

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