Am 10. Oktober letzten Jahres hallte ein tödlicher Schuss durch einen Gemeindebau in Wien-Donaustadt. Ein 33-jähriger Iraner überlebte das nicht. Der Schütze – sein 50-jähriger Nachbar – erzählt vor den Geschworenen nun eine ganz neue Version. War es Notwehr oder ein Unfall? Die Geschworenen orten eindeutig einen Mord – 19 Jahre Haft.
„Dass der Angeklagte geschossen hat, ist unstrittig“, beginnt die Staatsanwältin im Wiener Landl. Die große Frage ist jedoch: Unter welchen Umständen? Die Anklägerin wirft dem 50-Jährigen nämlich kaltblütigen Mord vor. Am 11. Oktober 2025 soll der Wiener seinem Nachbarn mitten in der Nacht die Tür geöffnet und ihn mit einem einzigen Schuss aus seinem Revolver getötet haben.
Techno-Musik dröhnte durch Gemeindebau
Der Arbeitslose und sein iranischer Nachbar haben eine Vorgeschichte: „Sie haben auf einem Stock, Tür an Tür, gewohnt. Es kam immer wieder zu Unstimmigkeiten“, so die Staatsanwältin. Besonders, weil der 50-Jährige oft bis spät in die frühen Morgenstunden hinein laute Techno-Musik hörte – die Bässe dröhnten durch den gesamten Gemeindebau im 22. Bezirk. Und genau das soll auch in der Tatnacht passiert sein.
Er hat dann seinen Revolver genommen, ihn in den Hosenbund gesteckt und ist zur Türe gegangen.
Staatsanwältin im Mordprozess
Die Musik sei so störend gewesen, dass das Opfer (33) gegen die Tür des Angeklagten klopfte. „Er hat dann seinen Revolver genommen, ihn in den Hosenbund gesteckt und ist zur Türe gegangen“, beschreibt die Staatsanwältin. Zuerst habe der Wiener seinem Nachbarn einen heftigen Faustschlag versetzt, dann drückte er aus nicht einmal einem Meter Nähe ab.
Unfall, Notwehr – oder doch Mord?
„Das war mehr oder weniger ein Unfall“, versucht sich der 50-Jährige vor den Geschworenen zu rechtfertigen. Eine bisher unbekannte Verantwortung – bei der Polizei sprach er noch von Notwehr, denn der Iraner sei einfach mit einem Messer auf ihn losgegangen. Gefunden wurde ein solches aber nie. Dass er das erfunden hatte, gibt der Wiener jetzt zu: „Ich hab' Panik gehabt.“
Den Laienrichtern tischt er eine neue Geschichte auf: Er hätte Fieber gehabt, hätte an dem Tag schon Medikamente und Alkohol konsumiert. „Normalerweise, wenn ich krank bin, hilft mir ein Glühwein.“ Nach einem nächtlichen Besuch bei einer Tankstelle kam der 50-Jährige wieder nach Hause – der 33-Jährige hätte einfach so wie wild gegen seine Tür getreten. „Er ist dann ziemlich auf mich losgegangen“, behauptet der Angeklagte.
Plötzlich hat sich dieser Schuss gelöst.

Verteidigerin Astrid Wagner
Bild: Martin A. Jöchl
„Er hat die Waffe genommen, um stark dazustehen“, meint Verteidigerin Astrid Wagner. Ihr Mandant sei weder davon ausgegangen, dass sie geladen ist, noch wollte er schießen. „Plötzlich hat sich dieser Schuss gelöst“, so Wagner und plädiert auf eine Fahrlässigkeit.
Dass der Österreicher bei seiner Festnahme mehrmals „Heil Hitler“ schrie und fremdenfeindliche Äußerungen tätigte, wurde eingestellt. Bei einer Verurteilung würde das nämlich nicht mehr ins Gewicht fallen. Für die Geschworenen sind die Umstände eindeutig: Mord – 19 Jahre Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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